1219 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2004 (III-172 der Beilagen)

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der Bundesminister für Finanzen eine Äußerung ab.

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der betriebsähnlichen Einrichtungen, die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie ein Nachweis der Bundeshaftungen sind gesondert dargestellt.

Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 1 BFG 2004 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 3,5 % erstellt.

Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Juli 2005) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 2004 zu laufenden Preisen auf 237,04 Milliarden Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (226,97 Milliarden Euro) um nominell 4,4 %. Es lag damit 0,9 Prozentpunkte über der bei der Erstellung des Bundesvoranschlags angenommenen Wachstumsrate.

Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsproduktes von 2,4 % (2003: +1,4 %) lag Österreich damit über dem Durchschnitt der EU-Euro-Länder (+ 2,0 %). Im Vergleich: USA +4,4 %, Deutschland +1,6 %, Japan +2,7 % und OECD insgesamt +3,4 %.

Bei der vom AMS ermittelten Arbeitslosenrate trat eine weitere Verschlechterung ein (Jahresdurchschnitt 2004: 7,1 %, Jahresdurchschnitt 2003: 7,0 %); die Ermittlungsmethode nach EUROSTAT ergab einen Anstieg von 4,3 % auf 4,8 %.

Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) stieg im vergangenen Jahr und belief sich im Jahresdurchschnitt 2004 auf +2,1 % (2003: +1,3 %).

Der Leistungsbilanzsaldo lag nach einem negativen Wert im Jahr 2003 (–1,17 Milliarden Euro rückgerechnet) mit +0,75 Milliarden Euro oder +0,3 % des BIP (2003: –0,5 %) nunmehr wieder im positiven Bereich.

Die im § 2 BHG als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotenzials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2004 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:


 



Gegenüberstellung

 

2003

2004

BIP-Wachstum real

 

 

(„Sicherung des Wachstumspotenzials“)

+1,4 %

+2,4 %

Inflationsrate

 

 

(„hinreichend stabiler Geldwert“)

+1,3 %

+2,1 %

Arbeitslosenquote *)

7,0 %

7,1 %

Arbeitslosenquote nach EUROSTAT **) ***)

4,3 %

4,8 %

Unselbständig Beschäftigte

 

 

(„hoher Beschäftigtenstand“)

+0,2 %

+0,7 %

Leistungsbilanzsaldo (absolut)

–1,17 Mrd. EUR

+0,75 Mrd. EUR

Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP)

 

 

(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“)

–0,5 %

+0,3 %

 

*) Die österreichische Arbeitslosenquote stellt das Verhältnis vom im Jahresdurchschnitt bei den Geschäftsstellen des AMS vorgemerkten Arbeitslosen zum Arbeitskräftepotential (= unselbständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vorgemerkte Arbeitslose) dar.

**) Die Arbeitslosenquote des EUROSTAT ist der Anteil an den nach den Kriterien des EUROSTAT definierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen). Diese Quote wird auf Grund des Mikrozensus und einer Befragung nach einem standardisierten Fragenprogramm ermittelt (hinsichtlich der Fragestellungen und der Berechnungshinweise darf auf die Statistischen Nachrichten Nr. 5/1996, Seiten 357 ff hingewiesen werden).

***) Die EUROSTAT-Ermittlungsmethode wurde im Jahr 2005 rückwirkend ab 2004 geändert. Mit den diesbezüglichen Zahlen bis zum Jahr 2003 ist damit keine direkte Vergleichbarkeit gegeben.

 

Quellen der Arbeitslosenquote: AMS; WIFO; Statistik Austria.

 

 

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2004 in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Kurzbauer die Abgeordneten Mag. Johann Moser und Mag. Melitta Trunk sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2004 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 23

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann