1221 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (1185 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)
Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind
Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2005 haben. Hierbei
handelt es sich insbesondere um Zahlungen im Zusammenhang mit dem klinischen
Mehraufwand und zur Finanzierung von Klinikbauten, um Zahlungen im Rahmen der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, um Aufwendungen
im Zusammenhang mit Grundeinlösungen der ASFINAG sowie um eine Förderung zur
Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen Roten Kreuzes.
Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes,
weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung
zusteht.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Kurzbauer die
Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler, Franz Xaver Böhm sowie
der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Z 1:
Es handelt sich
um eine redaktionelle Berichtigung.
Zu Z 2:
Im Jahr 2006
werden im Rahmen der Erfüllung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, vier Quartale (3. und 4. Quartal 2005, 1. und 2. Quartal 2006) zur
Anweisung gelangen.
Unter
Zugrundelegung der derzeitigen Anzahl an grundversorgten Menschen, des Anteils
der Menschen hieran, für die der Bund 100 % der Betreuungskosten zu tragen
hat, und des Umstands, dass die Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen gemäß dem
Fremdenrechtspaket 2005 (BGBl. I Nr. 100/2005) erst etwa zur
Jahresmitte 2006 ihre volle Wirkung zeigen werden, ist der Ermächtigungsrahmen
entsprechend von 50 auf 80 Millionen Euro aufzustocken.
Zu Z 4:
Es handelt sich
um eine redaktionelle Berichtigung.
Zu Z 5:
Auf Grund der mit 1.7.2004 wirksam
gewordenen Änderung des § 472a Abs. 2 ASVG, hat der Bund zur Bestreitung von
Ausgaben der erweiterten Heilbehandlung sowie der medizinischen Maßnahmen der
Rehabilitation nach § 154a ASVG bzw. § 65a B-KUVG einen
Zuschlag zu den Beiträgen in Höhe von 0,5 % der Beitragsgrundlage an die
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zu entrichten.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Kurzbauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Budgetausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 11 23
Johann Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann