1221 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1185 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2005 haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Zahlungen im Zusammenhang mit dem klinischen Mehraufwand und zur Finanzierung von Klinikbauten, um Zahlungen im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, um Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundeinlösungen der ASFINAG sowie um eine Förderung zur Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen Roten Kreuzes.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Kurzbauer die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler, Franz Xaver Böhm sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1:

Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung.

Zu Z 2:

Im Jahr 2006 werden im Rahmen der Erfüllung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, vier Quartale (3. und 4. Quartal 2005, 1. und 2. Quartal 2006) zur Anweisung gelangen.

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Anzahl an grundversorgten Menschen, des Anteils der Menschen hieran, für die der Bund 100 % der Betreuungskosten zu tragen hat, und des Umstands, dass die Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen gemäß dem Fremdenrechtspaket 2005 (BGBl. I Nr. 100/2005) erst etwa zur Jahresmitte 2006 ihre volle Wirkung zeigen werden, ist der Ermächtigungsrahmen entsprechend von 50 auf 80 Millionen Euro aufzustocken.

Zu Z 4:

Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung.

Zu Z 5:

Auf Grund der mit 1.7.2004 wirksam gewordenen Änderung des § 472a Abs. 2 ASVG, hat der Bund zur Bestreitung von Ausgaben der erweiterten Heilbehandlung sowie der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation nach § 154a ASVG bzw. § 65a B-KUVG einen Zuschlag zu den Beiträgen in Höhe von 0,5 % der Beitragsgrundlage an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zu entrichten.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Kurzbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 23

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann