1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (1186 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2005 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2005 - BÜG 2005)
Verschiedene
Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2005 nicht
vorhersehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell
geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen
Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2005.
Die
Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung
dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages,
wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen, der restliche Teil
durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den
Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge
wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der
Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2005
zusammengefasst.
|
Millionen
Euro |
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund............................................................... |
16,551 |
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................ |
6,574 |
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund................................................................................... |
4,797 |
und in Rücklagenauflösungen von rund..................................................................................... |
5,180 |
bedeckt werden.
Nähere
Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im
§ 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden
Ausgabeneinsparungen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen
Voranschlagsansätzen.
Durch dieses
Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine
Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund
9,977 Millionen Euro.
Der
Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des
Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat
keine Mitwirkung zusteht.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Kurzbauer die
Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler, Franz Xaver Böhm sowie
der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Kurzbauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Budgetausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1186 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung
erteilen.
Wien, 2005 11 23
Johann Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann