1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1186 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2005 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2005 - BÜG 2005)

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2005 nicht vorhersehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2005.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2005 zusammengefasst.

 

 

Millionen Euro

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund...............................................................

16,551

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................

6,574

durch Mehreinnahmen in Höhe von rund...................................................................................

4,797

und in Rücklagenauflösungen von rund.....................................................................................

5,180

bedeckt werden.

Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 9,977 Millionen Euro.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Kurzbauer die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler, Franz Xaver Böhm sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Kurzbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1186 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 

Wien, 2005 11 23

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann