Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Preisauszeichnungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 55/2000 wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 1 Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:

         „3. für die Auszeichnung der Preise für Flugreisen, sofern diese Verbrauchern durch Luftverkehrsunternehmen (§ 101 Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957 in der jeweils geltenden Fassung) angeboten werden.“

2. In § 12  Abs. 1 wird der Begriff „österreichische Schilling“ durch „österreichischer Währung“ ersetzt.