Bundesgesetz, mit
dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Preisauszeichnungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 55/2000 wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Abs. 1
Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:
„3. für die Auszeichnung der Preise für Flugreisen,
sofern diese Verbrauchern durch Luftverkehrsunternehmen (§ 101 Luftfahrtgesetz,
BGBl. Nr. 253/1957 in der jeweils geltenden Fassung) angeboten werden.“
2. In § 12 Abs. 1 wird der Begriff „österreichische Schilling“ durch „österreichischer
Währung“ ersetzt.