1228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 709/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 - Sicherheit bei Sportveranstaltungen

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. September 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Sicherheitskonzept für die Fußball-Europameisterschaft 2008 wurde überraschend am 26.9.2005 durch die Bundesministerin für Inneres vorgestellt. Nach Presseberichten sieht dieses Konzept eine umfassende Überwachung in nachstehenden Bereichen vor:

Kriminalität, Hooliganismus, Personenschutz, organisiertes Verbrechen, Katastrophenschutz, Terrorismus und Verkehrssicherheit.

Konkret vorgesehen sind dabei u.A. Sicherheitszonen mit Wegweiserecht um die Stadien (SPG-Novelle), die Erstellung einer zentralen Gefährderdatei (Hooligan- Datei), Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Einsatz von strafrechtlichen Schnellverfahren. Grenzkontrollen könnten gegenüber den Schengen-Staaten wieder eingeführt werden. Besondere Aufgaben sollen auch private Sicherheitsdienste übernehmen.

Unbekannt sind aber weiterhin die Kosten für die Umsetzung dieses geplanten Sicherheitskonzeptes, die Details des Konzeptes sowie deren Kostentragung. Nicht bekannt ist, in welcher Form und Umfang Videoüberwachung erfolgt, welche Sicherheitstechnik eingesetzt wird und ob es zu einem Datenabgleich kommt. Nach Ansicht der Antragsteller besteht die Gefahr, dass gerade durch „überzogene und unverhältnismäßige Maßnahmen" friedliche Fußballfans pauschal kriminalisiert werden.

In der Anfragebeantwortung (3183/AB XXII. GP) wurde dem Fragesteller Abg. Mag. Maier von der Innenministerin am 31.08.2005 dazu noch folgendes mitgeteilt:

„Das von mir in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Ordnungspolizeiliche, verkehrspolizeiliche und grenzpolizeiliche Maßnahmen, Angelegenheiten des Staatsschutzes, der Kriminalpolizei, der Prävention, der Presse, der Schulung, des Rechtes und der technischen Logistik, Risikobewertungen und Erstellung von Lagebildern unter Einbindung der Erfahrungen stattgefundener Sportgroßveranstaltungen wie zum Beispiel die EURO 2004 in Portugal, Zusammenarbeit mit dem nicht dem BM.I angehörigen Organisationseinheiten weiterer betroffener Ressorts sowie eine intensive Zusammenarbeit mit der Schweiz und Deutschland, ebenso mit allen anderen betroffenen Staaten.“

Auch das Justizressort ist nach der AB 3142 XXII. GP vom 18.8.2005 in dieses Sicherheitskonzept eingebunden:

„Die bestehenden Strukturen der justiziellen Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten werden auch der Bekämpfung allf. Rowdytums bei der EM 2008 dienen. Die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie die Beschleunigung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden in den Mitgliedstaaten gehören zu den zentralen Aufgaben des Europäischen Justiziellen Netzes und von EUROJUST. Die auf europäischer Ebene in diesem Bereich spezifisch geschaffene Zusammenarbeit stellt in erster Linie auf eine verstärkte Kooperation und Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ab (vgl. Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat treffen, ABI 2002 C 22, 1ff, und Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension, ABI 2002 L 121, 1ff).“

In Kürze (39. Woche) sollen durch die Innenministerin bilaterale Verträge mit der Schweiz abgeschlossen werden, die das Sicherheitskonzept regeln, ohne dass der Österreichische Nationalrat und der Österreichische Datenschutzrat damit befasst wurden. Damit sollen vermutlich sowohl für die Mitglieder des Nationalrates wie auch für die Datenschützer vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Für den Bundeskanzler - als zuständigen Sportminister - war scheinbar die Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in Österreich bislang kein Thema und damit kein sportpolitisches Anliegen. (AB 1898 XXII. GP vom 16.8.2004)

... „Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf Sportplätzen ist, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände liegt, das Bundesministerium für Inneres zuständig.“ ...

... „Was die Frage der Vorbereitung der Euro 2008 betrifft, wurde seitens des Bundeskanzleramts eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, der auch der vom Bundesministerium für Inneres nominierte Sicherheitskoordinator angehört“ ...

Diese allgemeine Nichtantwort ersetzte die Antworten auf insgesamt 22 sportpolitisch nicht unwesentliche Fragen.

Ähnlich die Antwort des Bundeskanzlers in der aktuellen Anfragebeantwortung 3232/AB vom 6.9.2005:

„Wie ich bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1902/J ausgeführt habe, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf Sportplätzen, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände liegt, das Bundesministerium für Inneres zuständig.

Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3364/J des Bundesministers für Inneres.“ 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Günter Kößl, sowie die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und der Ausschussobmann Abgeordneter Rudolf Parnigoni.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Freund gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 11 29

Karl Freund Rudolf Parnigoni

       Berichterstatter                  Obmann