1232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1160 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird

Durch den vorliegenden Entwurf erfolgt die Anpassung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 an die geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2005. Insbesondere betrifft dies folgende Punkte:

         -      Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG gelten als reglementierte Gewerbe, auf die § 95 Abs. 2 GewO 1994 anzuwenden ist

         -                Möglichkeit der Untersagung der Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätten, wenn für die dort eingesetzten Kraftfahrzeuge keine Abstellplätze nachgewiesen werden können

         -       Eintragung ins Gewerberegister statt der bisherigen Ausstellung eines Gewerbescheines

         -       Auflassung des Rechtsinstituts des gewerberechtlichen Pächters

         -       Zitatanpassungen

Durch diese Anpassung sind auch Bestimmungen der Richtlinie 96/26/EG idgF im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG umzusetzen, die in der geltenden Gewerbeordnung 1994, nicht entsprechend den europarechtlichen Vorgaben für die Gelegenheitsverkehrsbewerbe geregelt werden. Dies betrifft insbesondere      

         -      das Fortbetriebsrecht gemäß §§ 41 ff GewO 1994; dies darf aufgrund der RL 96/26/EG idgF nur max. 1,5 Jahre gewährt werden und nur unter einer bestimmten Voraussetzung unbeschränkt fortbestehen

         -      die Nachsicht vom Befähigungsnachweis; eine solche kann nur einer fortbetriebsberechtigten Person gewährt werden

Weiters erfolgt eine übersichtlichere Gestaltung der Strafbestimmungen, um auch dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes G 121/02 vom 3.3.2003 zu entsprechen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Elisabeth Hlavac, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Rudolf Parnigoni.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit  angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1160 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 29

Anton Wattaul              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann