1234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1117 der Beilagen): Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China

Der EU-Verkehrsministerrat hat im März 2003 der Europäischen Kommission das Mandat für die Verhandlungen mit der Volksrepublik China bezüglich der Kooperation im Satellitennavigationsbereich übertragen. Diese Verhandlungen haben in kurzer Zeit zum Erfolg und zur Paraphierung des vorliegenden Abkommens geführt. Da das Abkommen sowohl Angelegenheiten im Kompetenzbereich der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten regelt, war es als gemischtes Abkommen zu schließen und bedarf daher der Genehmigung sowohl durch die Europäische Gemeinschaft als auch durch alle Mitgliedstaaten.

Das Abkommen wurde am 30. Oktober 2003 in Peking, sowohl von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund eines Beschlusses des EU-Umweltministerrates vom 17. Oktober 2003, als auch durch die einzelnen Mitgliedstaaten, unterzeichnet.

Das zwischen den Vertragsparteien gemeinsam formulierte Ziel ist die Einrichtung und der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der VR China auf dem Gebiet des zivilen Satellitennavigationsprogramms GALILEO.

Österreich hat in den entsprechenden EU-Gremien die im Rahmen des Mandats von der Europäischen Kommission erzielten Verhandlungsergebnisse anerkannt und die Inhalte der Kooperation unterstützt.

Die Realisierung des Projektes GALILEO als europäisches Satellitennavigationssystem ist von strategischem verkehrs-, technologie- und auch sicherheitspolitischem Interesse sowohl für die EU als auch für Österreich. Aus österreichischer Sicht ist die Zusammenarbeit mit Drittländern und deren Einbindung in das Programm GALILEO sehr wichtig, um die globale Komponente des GALILEO Systems zu stärken. Eine möglichst breite Basis der Kooperation mit Drittländern und die Einbindung der daraus zu erzielenden zusätzlichen Finanzmittel werden als entscheidende Faktoren für die erfolgreiche Realisierung des gesamten Programms GALILEO erachtet.

Zur Wahrung der europäischen Sicherheitsinteressen ist keine Kooperation im Bereich des „Public Regulated Service“ (PRS, Behördendienst) vorgesehen. Die Ausweitung der Kooperation auf den öffentlichen Dienst von GALILEO, die Sicherheitsaspekte des Systems und kritische Kontrollfunktionen des globalen GALILEO Segments sowie der Austausch von der Geheimhaltung unterliegenden GALILEO-Informationen wären Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und China.

Das Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – Galileo zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

 

Der Staatsvertrag ist in chinesischer, englischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die chinesische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die chinesische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden soll, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China (1117 der Beilagen)  wird genehmigt.

2.      Die chinesische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.

Wien, 2005 11 29

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann