1237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1169 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006)

Mit der Einführung einer elektronischen „Berufssignatur“ für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker sollen diese künftig in die Lage versetzt werden, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit – unter Nachweis ihrer Eigenschaft als Attribut der Signatur - mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Daneben sollen die Notare und die Ziviltechniker über eine besondere elektronische „Beurkundungssignatur“ verfügen können, die ihnen auch im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeiten der elektronischen Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet. Um nun diese Signaturkarten auch strafrechtlich möglichst gut abzusichern und die bestehenden Papierausweise der Berufsträger in eine zeitgemäße Form zu bringen, sollen von den jeweiligen Kammern an ihre Mitglieder nunmehr amtliche Lichtbildausweise in Kartenform ausgegeben werden, die mit den qualifizierten Zertifikaten für die Berufs- bzw. Beurkundungssignaturen mit Bürgerkartenfunktion zu versehen sind. Bei den Ausweiskarten für die elektronische Beurkundungssignatur zur Ausstellung öffentlicher Urkunden sollen den jeweiligen Amtsinhaber zusätzliche Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf ihre Aufbewahrung treffen. Auch die Kammern, die in Ansehung dieser Signaturen als Registrierungsstellen im Sinn des Signaturgesetzes fungieren sollen, sollen durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nur befugte Standesmitglieder die jeweiligen Signaturen verwenden.

Den Kammern soll weiter auch die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse elektronische Urkundenarchive einzurichten.

Das Vorhaben dient auch der Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung der durch die Richtlinie 2003/58/EG geänderten Publizitätsrichtlinie RL 68/151/EWG.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1169 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 29

Michael Praßl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau