1238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1168 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und das Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006)

Nach der grundlegenden Neuordnung des Gerichtsgebührenrechts durch die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle und einigen seither vorgenommenen punktuellen Änderungen (etwa durch die Zivilverfahrens-Novelle 2004) ergeben sich nun Novellierungserfordernisse einerseits im Zusammenhang mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Urkunden an die Gerichte und der elektronischen Abfrage auch der Urkundensammlung des Grundbuchs und andererseits aus dem Wunsch nach einer gerechteren Gestaltung des Tarifsystems für die einvernehmliche Scheidung.

Weiters zeigt sich im Insolvenzrecht folgendes Problem: Wenn im Konkursverfahren ein Zwangsausgleichsvorschlag von den Gläubigern angenommen wird und damit eine wesentliche Hürde auf dem Weg zur Sanierung überwunden ist, muss der Schuldner derzeit unangemessen lange warten, bis er die Eigenverwaltung über sein Vermögen zurückerlangt.

Mit dieser Novelle soll den angeführten Änderungsbedürfnissen Rechnung getragen werden.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Christian Puswald, Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1168 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 11 29

Michael Praßl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau