1247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Verfassungsausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner
Beratungen über die Regierungsvorlage (1193 der Beilagen) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Postgesetz, das
Meldegesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, hat der
Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und
Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27
Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der
eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war
wie folgt begründet:
„Da durch die internationalen Wanderungsverflechtungen vermehrt
Drittstaatsangehörige und im Rahmen des Binnenmarkts auch vermehrt aus dem
EU-Raum Fremde nach Österreich zuwandern, fehlen die Ausbildungen dieser
Personen in der österreichischen Bildungsstatistik und somit auch bei
Registerzählungen nach dem Registerzählungsgesetz. Durch die vorliegende Regelung
soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die nach dem
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zuständigen Behörden die für das
Bildungsstandregister gemäß § 10 des
Bildungsdokumentationsgesetzes notwendigen Daten der
Fremden der Bundesanstalt übermitteln können. Dadurch wird die derzeit
bestehende Lücke in der Bildungsstatistik geschlossen. Die Bildungsdaten der
Fremden fließen gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 Registerzählungsgesetz aus dem
Bildungsstandregister in die Registerzählung ein. Da die Daten nach dem Registerzählungsgesetz
der Bundesanstalt Statistik Österreich ohne Namen des Betroffenen, aber mit dem
bereichsspezifischen Personenkennzeichen, zu übermitteln sind (siehe § 6
des Registerzählungsgesetzes) ist die vorgesehene Übermittlung des Namens, des
Geburtsdatums sowie der Wohnadresse des Fremden ausschließlich deshalb
notwendig, damit auf Verlangen der Bundesanstalt das bereichsspezifische Personenkennzeichen
durch die bei der Datenschutzkommission eingerichtete Stammzahlenregisterbehörde
erzeugt werden kann (siehe dazu auch die Erläuterungen zu § 6 des
Registerzählungsgesetzes).“
In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Herbert Scheibner, Mag. Elisabeth Grossmann, Ing. Josef Winkler,
Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Wittmann, Dr. Johannes Jarolim
und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt
Franz Morak das Wort.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Josef Winkler
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 12 01
Ing. Josef Winkler Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann