1247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1193 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Postgesetz, das Meldegesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Da durch die internationalen Wanderungsverflechtungen vermehrt Drittstaatsangehörige und im Rahmen des Binnenmarkts auch vermehrt aus dem EU-Raum Fremde nach Österreich zuwandern, fehlen die Ausbildungen dieser Personen in der österreichischen Bildungsstatistik und somit auch bei Registerzählungen nach dem Registerzählungsgesetz. Durch die vorliegende Regelung soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zuständigen Behörden die für das Bildungsstandregister gemäß § 10 des Bildungsdokumentationsgesetzes notwendigen Daten der Fremden der Bundesanstalt übermitteln können. Dadurch wird die derzeit bestehende Lücke in der Bildungsstatistik geschlossen. Die Bildungsdaten der Fremden fließen gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 Registerzählungsgesetz aus dem Bildungsstandregister in die Registerzählung ein. Da die Daten nach dem Registerzählungsgesetz der Bundesanstalt Statistik Österreich ohne Namen des Betroffenen, aber mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen, zu übermitteln sind (siehe § 6 des Registerzählungsgesetzes) ist die vorgesehene Übermittlung des Namens, des Geburtsdatums sowie der Wohnadresse des Fremden ausschließlich deshalb notwendig, damit auf Verlangen der Bundesanstalt das bereichsspezifische Personenkennzeichen durch die bei der Datenschutzkommission eingerichtete Stammzahlenregisterbehörde erzeugt werden kann (siehe dazu auch die Erläuterungen zu § 6 des Registerzählungsgesetzes).

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Mag. Elisabeth Grossmann, Ing. Josef Winkler, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Wittmann, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Josef Winkler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 12 01

Ing. Josef Winkler          Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann