1248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag
180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird
Die Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 8. Juli 2003 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„In den §§ 10, 11
und 12 des Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung wird die geheime
Erhebung der Muttersprache geregelt. Die Erhebung der Muttersprache und/oder
der Umgangssprache der Bevölkerung bzw. von Bevölkerungsteilen sollte in
modernen demokratischen Rechtsstaaten im Rahmen der regulären Volkszählungen
und nicht durch eine geheime Erhebung stattfinden. Die bisherige Art und Weise
der geheimen Mutterspracherhebung wurde nicht ohne Grund als "geheime
Minderheitenfeststellung" gedeutet. Ihre Umsetzung diente dazu und droht
auch heute, durch geheime Zählung die Zahl der Angehörigen einer sprachlichen
oder kulturellen Minderheit festzustellen, um Rechte dieser Minderheit von
ihrer quantitativen Größe abhängig zu machen. Moderner Minderheitenschutz
versteht sich allerdings als Schutz des Minderheitenangehörigen als Individuum
unabhängig von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit. Daher sind die genannten
Bestimmungen abzuschaffen.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Mag. Norbert Darabos, Karl Donabauer und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort. Danach wurden die Beratungen vertagt. Am 1. Dezember 2005 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Mag. Elisabeth Grossmann, Ing. Josef Winkler, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Wittmann, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr.
Peter Wittmann, Herbert Scheibner und Mag. Terezija Stoisits
einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
wurde der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung des oben
erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner und Mag. Terezija Stoisits
einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 12 01
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek Dr.
Peter Wittmann
Berichterstatterin Obmann