1248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. Juli 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den §§ 10, 11 und 12 des Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung wird die geheime Erhebung der Muttersprache geregelt. Die Erhebung der Muttersprache und/oder der Umgangssprache der Bevölkerung bzw. von Bevölkerungsteilen sollte in modernen demokratischen Rechtsstaaten im Rahmen der regulären Volkszählungen und nicht durch eine geheime Erhebung stattfinden. Die bisherige Art und Weise der geheimen Mutterspracherhebung wurde nicht ohne Grund als "geheime Minderheitenfeststellung" gedeutet. Ihre Umsetzung diente dazu und droht auch heute, durch geheime Zählung die Zahl der Angehörigen einer sprachlichen oder kulturellen Minderheit festzustellen, um Rechte dieser Minderheit von ihrer quantitativen Größe abhängig zu machen. Moderner Minderheitenschutz versteht sich allerdings als Schutz des Minderheitenangehörigen als Individuum unabhängig von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit. Daher sind die genannten Bestimmungen abzuschaffen.“

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Mag. Norbert Darabos, Karl Donabauer und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort. Danach wurden die Beratungen vertagt. Am 1. Dezember 2005 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Mag. Elisabeth Grossmann, Ing. Josef Winkler, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Wittmann, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner und Mag. Terezija Stoisits einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner und Mag. Terezija Stoisits einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 12 01

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek         Dr. Peter Wittmann

    Berichterstatterin                  Obmann