1250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Einspruch
des Bundesrates (1164 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des
Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik
Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung
einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz)
erlassen werden
Der Bundesrat hat
in seiner Sitzung vom 4. November 2005 gegen den vorstehenden
Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben und diesen wie folgt begründet:
„Mit dem
vorliegenden Bundesgesetz betreffend den Zukunftsfonds und die Stipendienstiftung
verlässt die Bundesregierung den Weg, in jenen Angelegenheiten, die den Umgang
Österreichs mit seiner Vergangenheit in der Zeit des Nationalsozialismus
betreffen, den Konsens über die Parteigrenzen hinweg zu suchen.
Die
Regierungsparteien waren in zwei entscheidenden Punkten nicht bereit, auf die
Vorschläge der Opposition einzugehen:
In der
Aufgabenstellung des Zukunftsfonds werden die Gräuel des Nationalsozialismus
durch den Hinweis auf andere totalitäre Regime relativiert, wie dies vielfach
zum Repertoire von Argumentationen gehört, die den Nationalsozialismus
entschuldigen oder verharmlosen; da es aber gerade beim Zukunftsfonds, der in
der Nachfolge des Versöhnungsfonds steht, um die Erinnerung an die
Mitverantwortung Österreichs an den Geschehnissen der Nazizeit geht, ist der
Hinweis auf andere totalitäre Regime völlig unangebracht, zumal – anders als
etwa im Nationalfondsgesetz – die Verantwortung auf das nationalsozialistische
Regime eingeengt wird und nicht der Nationalsozialismus als solches genannt
wird.
In allen
Einrichtungen, die bisher zu Gunsten von Opfern des Nationalsozialismus
geschaffen wurden, waren Vertreter des Parlaments repräsentiert, um damit zu
zeigen, dass es sich bei der Aufarbeitung der Vergangenheit um ein gesamtgesellschaftliches
Anliegen handelt, das alle Parteien angeht. Sowohl das Kuratorium des
Zukunftsfonds als auch das der Stipendienstiftung besteht ausschließlich aus
Vertretern der Regierung.
Aus all den
genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten
Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.“
Der
Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in
seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
beschloss der Verfassungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Herbert Scheibner
mehrstimmig dem Hohen Hause die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu
empfehlen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde der Abgeordnete Karl Donabauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
„Der ursprüngliche
Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds
der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die
Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich
(Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden, wird gemäß Art. 42
Abs. 4 B-VG wiederholt.“.
Wien,
2005 12 01
Karl Donabauer Dr. Peter
Wittmann
Berichterstatter Obmann