1251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (1074 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird

 

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag hat eine Anpassung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) an die mit der Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) veränderten Strukturen der österreichischen Forschungsförderung zum Ziel. Damit soll Rechtssicherheit hinsichtlich der für Forschungsförderungen heranzuziehenden Rechtsgrundlagen hergestellt werden. Auf der Grundlage des FTFG sollen FTE-Richtlinien erlassen werden; bis zu deren Wirksamwerden soll die Geltungsdauer der noch auf der Grundlage des Innovations- und Technologieförderungsgesetzes erlassenen ITF-Richtlinien verlängert werden. Zwischen den auf dem FFG-G und den auf dem FTFG basierenden Förderungsvorhaben soll eine klare und sinnvolle Abgrenzung gezogen werden. Die über den Aufgabenbereich der FFG hinausgehenden, auf die Integration von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung zielenden „Verbund-Förderungsprogramme“ sollen auf der Grundlage des FTFG, unter Anwendung der zu erlassenden FTE-Richtlinien, abgewickelt werden. Im Interesse einer Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für die Forschungsförderung soll der Anwendungsbereich des FTFG auf die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallenden wirtschaftlich-technischen Forschungsvorhaben ausgedehnt werden.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, die Abgeordneten Mag. Johann Moser, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ein von den Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Forschung und Technologieentwicklung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Für das Wachstum hoch entwickelter Industrieländer spielen Forschung und Technologieentwicklung eine wichtige Rolle. Diese sind nicht nur die beste Basis für die Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile, sondern zeichnen sich auch durch überdurchschnittliche Wachstumspotenziale sowie positive Impulse auf die Produktivitätsentwicklung in anderen Wirtschaftsbereichen aus.

Die Erreichung einer Forschungsquote von 2,5% des BIP im Jahr 2006 und von 3% im Jahr 2010 ist ein quantitatives Ziel mit wichtiger Signalfunktion für den Forschungs- und Innovationsstandort. Mit der von der Bundesregierung im Frühjahr 2005 beschlossenen Forschungsmilliarde wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung des 3%-Ziels gesetzt. Der Fokus der Forschungs- und Innovationspolitik liegt generell auf einer Verbesserung der Performance sowie der Steigerung der Effizienz des gesamten nationalen Forschungs- und Innovationssystems. Ziel ist es, die Forschungs- und Innovationsaktivitäten des universitären und außeruniversitären Forschungsbereiches und die der Unternehmen zu steigern, Technologie- und Wissenstransfer auszubauen, nationale und internationale Kooperationen zu forcieren, die Anzahl von forschungs- und technologieorientierten Neugründungen zu erhöhen, den Innovationsoutput zu verbessern und das Entwicklungs- und Wachstumspotential von Unternehmen auszuschöpfen.

Durch verstärkte Anstrengungen sowohl des privaten Sektors als auch der öffentlichen Hand in den letzten Jahren ist es gelungen, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben substantiell zu steigern. Mit einer Anhebung der F&E-Quote auf 2,35% (2005) befindet sich Österreich auf dem Pfad, das 3%-Barcelona-Ziel zu erreichen.

Der österreichische Unternehmenssektor hat zwischen 1998 und 2002 seine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesentlich gesteigert und hat einen Anteil von über 60% bei der Durchführung von F&E. Dabei wuchsen sowohl die Ausgaben für Forschung und Entwicklung als auch die Zahl der Unternehmen, die F&E betreiben, in beinahe allen Wirtschaftszweigen, insbesondere dem Dienstleistungssektor. Auch bei den Patentanmeldungen (Zahl der Patentanmeldungen am European Patent Office - EPO) pro Million Einwohner/innen liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt.

Auch an den österreichischen Universitäten kann im Bereich der Forschungsleistung und im Wissens- und Technologietransfer ein deutlicher Kulturwandel beobachtet werden. Die Kooperationsbereitschaft zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die Ursachen dafür liegen in einem veränderten Strategieverhalten der Unternehmen, dem Bedeutungsgewinn von wissenschaftsbasierten Technologien sowie einer zunehmenden Öffnung insbesondere der Universitäten im Zuge der Universitätsreform 2002. Zusätzlich trugen spezifische Förderprogramme, wie z.B. das Uni-Forschungsinfrastrukturprogramm oder die Vorziehprofessuren, zu einer Verbesserung der universitären Forschungsleistung bei.

Die Steigerung der F&E-Aufwendungen wurde von der Bundesregierung durch zusätzliche Mittel forciert. Nach 508 Mio. € für 2000-2003 wurden für den Zeitraum 2004-2006 weitere 600 Mio. € für Programme im Bereich Forschung, Technologie und Innovation zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit 2004 eine Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung mit jährlich 125 Mio. € eingerichtet.

Deutlich ausgeweitet wurden auch die steuerliche Förderung von Forschung und Innovation. Im Jahr 2002 wurde ein F&E-Freibetrag eingeführt, welcher nunmehr 25% der Forschungsaufwendungen beträgt. Die dazu alternative F&E-Prämie in Höhe von 8% der Forschungsaufwendungen dient insbesondere der Förderung von Start-Up-Unternehmen und solchen, die keinen Gewinn machen.

Neben den höheren Ausgaben für F&E wurde seit 2000 eine institutionelle Neuordnung der Forschungsförderung vorgenommen. Es wurde der Rat für Forschung und Technologieentwicklung zur Beratung der Bundesregierung bei strategischen F&E-Themen ins Leben gerufen. Die Reorganisation der Forschungsförderung führte zur Gründung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung als Finanzierungsinstrument vor allem für die längerfristige Planbarkeit von F&E-Förderung sowie der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die die wesentlichen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen sowie Beratungsdienstleistungen vereint. Die grundlagenorientierte Forschungsförderung wurde durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) neu gestaltet. Die Zusammenführung dieser Einrichtungen im Haus der Forschung wird die Synergien zwischen diesen Organisationen weiter steigern.

Eine Neugestaltung der Wirtschaftsförderung führte zur Gründung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), in der die innovations- sowie struktur- und regionalbezogenen Unternehmensförderungen zusammengezogen werden.

Um ein höheres Aktivitätsniveau im Forschungsbereich zu erreichen, wird die begonnene Reform des österreichischen Forschungs- und Innovationsförderungssystems fortgesetzt. Dabei ist auf den Ausbau strategischer Programme und die Entwicklung einer Exzellenz-Strategie besonderes Augenmerk zu legen. Die Verbesserung der öffentlichen Förderung (effizientere Mittelverwendung für F&E, Optimierung des Instrumenten-Mix der Förderung) und verstärkte Anreize für private Finanzierung (z.B. über Ausgestaltung der Venture Capital Märkte) sind dabei wichtige Schwerpunkte.

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat mit seinem Positionspapier ‚Strategie 2010’ eine gute Diskussionsbasis für die Weiterentwicklungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich erarbeitet. Das Positionspapier lässt sich in drei Leitsätze fassen:

     Qualität in der Breite forcieren und Exzellenz an der Spitze fördern.

     Vernetzung und Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verstärken.

     Effizienz und Effektivität des Fördersystems steigern.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1074 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 12 01

Dipl.-Ing. Elke Achleitner   Mag. Dr. Magda Bleckmann

    Berichterstatterin                     Obfrau