1256 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag
740/A(E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke
Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen
gegen Folter und unmenschliche Behandlung
und
über den Antrag
130/A(E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention
(Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe)
Zum Antrag 740/A(E):
Die Abgeordneten
Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike
Lunacek Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 740/A(E) am
16. November 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Folter oder andere Formen grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in
Österreich, aber auch in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten,
entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem UN-Übereinkommen
gegen Folter sowie weiteren Überein- kommen
verboten. Dieses absolute Verbot, das in Österreich mit der EMRK im Verfassungsrang
steht, gerät allerdings in den verschiedensten Staaten immer wieder in Gefahr
aufgeweicht oder überhaupt missachtet zu werden. In den letzten Wochen sind in
der internationalen Presse sogar Berichte über sog. Geheimgefängnisse in Europa aufgetaucht.
Amnesty
International Österreich hat an die Nationalratsabgeordneten appelliert,
Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung zu unterstützen. Dies wird
unter anderem wie folgt begründet:
„Das absolute
Verbot der Folter und Misshandlung stellt eine der zentralen
menschenrechtlichen Errungenschaften dar. Misshandlung ist ein Verbrechen.
Folter ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Terror, Folter ist
Terror. Geständnisse, die durch Folter oder Misshandlung erzielt werden, dürfen
unter keinen Umständen vor Gericht verwertet werden.“
Österreich und die
Europäische Union sind wiederholt und nachdrücklich für die Aufrechterhaltung
des absoluten Folterverbots eingetreten und haben diese Haltung zuletzt auch im
Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt. Das
Folterverbot muss demnach selbstverständlich nicht nur für die
EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländer sondern weltweit gelten.“
Zum Antrag 130/A(E):
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 130/A(E) am 08. Mai 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Am 18. Dezember
2002 wurde das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe) vom 10. Dezember 1984 von den Vereinten Nationen angenommen und den
Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung und Ratifikation vorgelegt. Das
Zusatzprotokoll sieht u.a. die Etablierung und den Ausbau nationaler
Präventivmechanismen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung vor
und führt zum Ausbau des Menschenrechtsschutzes und zu einer verbesserten und
effizienteren Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte. Im Sinne eines
verbesserten Menschenrechtsschutzes sollte Österreich das Zusatzprotokoll
unverzüglich ratifizieren.“
Der Ausschuss für
Menschenrechte hat den Entschließungsantrag 130/A(E) in seiner Sitzung am 03.
Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Mag. Ulrike Lunacek die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits. Danach wurde der Entschließungsantrag 130/A(E) vertagt.
Die vertagten Verhandlungen wurden am 02. Dezember 2005 wieder aufgenommen
und die Beratungen gemeinsam mit dem
Entschließungsantrag 740/A(E) durchgeführt.
Nach der Berichterstattung zum Entschließungsantrag 740/A(E) durch den Abgeordneten Matthias Ellmauer beteiligten sich an der gemeinsamen Debatte die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Georg Oberhaidinger, Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag 740/A(E) einstimmig angenommen.
Der
Entschließungsantrag 130/A(E) gilt als miterledigt.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Matthias Ellmauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene
Entschließung annehmen.
Wien, 2005 12 02
Matthias Ellmauer Mag. Terezija Stoisits
Berichterstatter Obfrau