Entschließung
Die
Bundesregierung wird ersucht, sich auf europäischer und internationaler Ebene
weiterhin konsequent für die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und
anderer Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe einzusetzen und in diesem Zusammenhang
1. auf Ebene der
Europäischen Union und der UNO weiterhin dafür einzutreten, dass auch
angesichts der Bedrohung durch internationalen Terrorismus verfahrensrechtliche
Garantien und menschenrechtliche Standards für Verdächtige eingehalten werden
und internationalen menschenrechtlichen Überwachungsmechanismen (wie z.B.
UN-Menschenrechtskommission, UN-Sonderberichterstatter) voller Zugang zu allen
Anhalteorten ermöglicht wird;
2. auch künftig
Menschen nicht in Staaten abzuschieben oder auszuliefern, wenn ihnen dort
Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe droht;
3. in Umsetzung der
vom Rat der Europäischen Union angenommenen Leitlinien die Einhaltung des
absoluten Folterverbots, die Ratifizierung und Umsetzung einschlägiger
internationaler Abkommen und die Zusammenarbeit mit internationalen
Überwachungsmechanismen gegenüber Drittstaaten aktiv anzusprechen;
4. Vorschläge für
die innerstaatliche Umsetzung des von Österreich bereits unterzeichneten
optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) so rasch als
möglich auszuarbeiten, dieses Protokoll zu ratifizieren und sich auf
europäischer Ebene weiterhin für eine EU-weite Ratifizierung und Umsetzung
einzusetzen;
5. sowie sich auf
europäischer und internationaler Ebene weiterhin für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen,
die von Folter oder Misshandlung bedroht werden, einzusetzen.