Anlage
Begründung
des Einspruches
gegen den Beschluss des Nationalrates des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle
2005)
Die jüngsten
Postamts-Schließungswellen, bei denen es nicht in jedem Fall vollwertigen
Ersatz für die Kunden gab, belegen, dass zur Sicherung guter flächendeckender
Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzliche Verbesserungen
dringend nötig sind. Das vorliegende Bundesgesetz lässt jedoch - entgegen den
Ankündigungen und Behauptungen der Regierungsparteien – konkrete Verbesserungen
vermissen:
· Die
in § 4 Abs 5 ergänzte Formulierung zur Untersagung von Postamtsschließungen per
Bescheid des Verkehrsministers ist aufgrund mehrfach konjunktivischer
Formulierung eine Scheinaktion und wird keine einzige Postamtsschließung
verhindern. Selbst bei nachgewiesener Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
sieht das Gesetz ein Eingreifen des Ministers nur als Kann-Bestimmung vor. Dies
ist völlig unzureichend.
· Bereits
bisher ist die Post AG nach der Post-Universaldienstverordnung als
Universaldienst-Betreiberin zu Vorschlägen für Sicherung und Weiterentwicklung
dieses „Post-Grundangebots“ verpflichtet. Die wortidente Übernahme dieser
Formulierung ins Postgesetz bringt keine reale Verbesserung für Kundinnen und
Kunden.
· Auch
die unzureichenden Möglichkeiten der Länder und Gemeinden, Verschlechterungen
der Post-Infrastruktur zu verhindern, werden nicht substanziell verbessert.
Eine weitere
wesentliche Schwachstelle des vorliegenden Bundesgesetzes ist, dass die
Verpflichtung der Hauseigentümer zur Kostentragung für den Ersatz der
bisherigen Post-Hausbrieffachanlagen durch „wettbewerbsneutrale“ Modelle nicht
bereinigt wird. Dies ist zu überdenken, ebenso die nicht nachvollziehbare
Strafdrohung von 30.000 € im Lichte des jüngsten Beschlusses im
Verkehrsausschuss des Europaparlaments gegen unverhältnismäßige Strafen in
diesem Bereich. Die Regierung weigert sich, die Kosten der neuen
Hausbrieffachanlagen den davon ausschließlich profitierenden privaten
Postdienste-Anbietern anzulasten.
Zudem ist der
Schutz von Empfängern im neuen Postgesetzentwurf noch immer sehr mangelhaft.
Eine konkrete Festlegung von verpflichtenden Kriterien für alle Anbieter von
Postdiensten, wie etwa eine genaue Vorgabe für die Dichte der Aufgabe- und
Abholpunkte, Zustellfrequenzen, definierte Versorgungsgebiete, Garantien für
Vertraulichkeit, etc., ist nicht erfolgt. Die Regeln bieten daher nur unzureichende
Rechte für Empfänger von Postsendungen. Rechtsunsicherheit und ein großer
Interpretationsspielraum sind die Folge.
Ebenfalls sind
auch im Rahmen des Universaldienstes keine konkreten und nachvollziehbaren
Vorgaben (zB genaue Dichte und Verteilung von Postämtern) gemacht worden.
Dadurch ist eine zusätzliche Ausdünnung des Postämternetzes zu befürchten.
Durch eine
stärkere Öffnung der Direktwerbung, die laut Entwurf unter bestimmten
Voraussetzungen nicht in den reservierten Dienst fallen, geht die Novelle über die
erforderlichen EU-Bestimmungen hinaus. Damit wird die Finanzierungsbasis des
Universaldienstes enger, und eine weitere Einschränkung der Grundversorgung
wäre die Folge.
Eine solche
Öffnung, die über EU-Vorgaben hinaus reicht, wird daher abgelehnt.
Insgesamt ist die
Postgesetznovelle vor allem der Vorbereitung der von der Regierung
beabsichtigten Privatisierung der Post über die Börse gewidmet. Diese soll aus
nicht nachvollziehbaren Gründen im nächsten Halbjahr, also vor dem Feststehen
der endgültigen Details der Postmarkt-Liberalisierung auf EU-Ebene,
durchgezogen werden. Durch die Privatisierung wären weitere Angebotsrücknahmen
– Experten sprechen von der Schließung von 400 zusätzlichen Postämtern - und
Verteuerungen für die Kundinnen und Kunden zu befürchten. Es würden auch
bedeutende laufende Einnahmen des Bundes entfallen – die Post hat zuletzt dem
Eigentümer jährlich zwischen 30 und 40 Millionen € an Dividenden (zuzüglich
einer Sonderdividende von 334,3 Millionen € im Jahr 2001) überwiesen, die für
wichtige gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ziele – etwa eine Bildungs-,
Forschungs- und Technologieoffensive – weiterhin dringend benötigt würden.
Den
Regierungsparteien soll die Gelegenheit gegeben werden, diesen insgesamt
falschen Kurs in der Postpolitik und die konkreten zum Nachteil der Postkunden
und –kundinnen und der Bürger und Bürgerinnen getroffenen Festlegungen nochmals
zu überdenken und entsprechende Verbesserungen vorzunehmen. Aus den erwähnten
Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss
des Nationalrats Einspruch zu erheben.