1274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz
geändert wird (9. FSG-Novelle)
Die Abgeordneten
Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dieser
Gesetzesänderung wird im § 7 Abs. 3 Z 4 die Überschreitung einer
Geschwindigkeit von 180 km/h als Entzugsdelikt ergänzt. Diese Grenze von
180 km/h, ab deren Überschreitung ein Entzugstatbestand verwirklicht wird,
ergibt sich, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf einer Autobahn von
130 km/h um mehr als 50 km/h überschritten wird.
Bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 180 km/h ist es auch bisher schon zum Entzug der
Lenkberechtigung gekommen (arg.: ‚die zulässige Geschwindigkeit außerhalb des
Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat’), und es soll diese
Grenzgeschwindigkeit auch bei einer Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit auf
bestimmten Autobahnabschnitten als Grenze für den Entzug der Lenkberechtigung
bestehen bleiben.
Es soll dadurch
sinnloser Raserei Einhalt geboten werden und die Geschwindigkeitsgrenze, deren
Überschreitung jedenfalls zum Entzug der Lenkberechtigung führt, unverändert
bei 180 km/h bleiben.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
18. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Dr.
Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Peter Marizzi
sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach
und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 01 18
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann