1274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)

Die Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dieser Gesetzesänderung wird im § 7 Abs. 3 Z 4 die Überschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km/h als Entzugsdelikt ergänzt. Diese Grenze von 180 km/h, ab deren Überschreitung ein Entzugstatbestand verwirklicht wird, ergibt sich, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf einer Autobahn von 130 km/h um mehr als 50 km/h überschritten wird.

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 180 km/h ist es auch bisher schon zum Entzug der Lenkberechtigung gekommen (arg.: ‚die zulässige Geschwindigkeit außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat’), und es soll diese Grenzgeschwindigkeit auch bei einer Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit auf bestimmten Autobahnabschnitten als Grenze für den Entzug der Lenkberechtigung bestehen bleiben.

Es soll dadurch sinnloser Raserei Einhalt geboten werden und die Geschwindigkeitsgrenze, deren Überschreitung jedenfalls zum Entzug der Lenkberechtigung führt, unverändert bei 180 km/h bleiben.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Peter Marizzi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 01 18

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann