1275 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1262 der Beilagen): über die Regierungsvorlage (1262 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden

 

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt mehrere Zielsetzungen:

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und ASFINAG-Gesetz

Die Richtlinie 2004/52/EG zielt auf die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme innerhalb des Binnenmarkts und die Einrichtung eines europäischen Mautdienstes für das gesamte mautpflichtige Straßennetz der Gemeinschaft ab, wobei die Freiheit der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, Vorschriften für die Erhebung von Mauten für die Benützung von Straßeninfrastrukturen festzulegen.

Als technische Lösungen zur Mautabwicklung werden die in Österreich bereits im Einsatz befindliche Mikrowellentechnik und daneben auch die Satellitenortung und der Mobilfunk vorgesehen. Die Schaffung eines europäischen Mautdienstes setzt eine Entscheidung der Europäischen Kommission voraus, die nur getroffen werden darf, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Interoperabilität in technischer, verfahrensbezogener und rechtlicher Hinsicht funktioniert. Vor der Entscheidung ist ein Ausschuss für elektronische Maut zu befassen. Da der genannte Ausschuss sich erst konstituiert hat, aber sonst noch zu  keinen weiteren Ergebnissen gekommen ist, besteht mittelfristig kein Handlungsbedarf für die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft. Kosten für die Gesellschaft entstehen somit vorerst nicht.

Da die Verwirklichung des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse beträchtliche Finanzmittel benötigt, soll die ASFINAG verpflichtet werden, vorerst einen Anteil der auf der A 13 Brenner Autobahn eingehobenen fahrleistungsabhängigen Mauten nach Abzug der Umsatzsteuer für dieses Vorhaben durch die Bildung bilanzieller Rückstellungen zweckzubinden.

ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997

Diese Änderung setzt konsequent die bisherigen Bemühungen fort, der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft möglichst umfassende Verfügungsbefugnis über die in ihrem Fruchtgenussrecht stehenden Liegenschaften einzuräumen, um eine Befassung des Bundesministeriums für Finanzen bei „Normalfällen“ zu vermeiden. Es wird versucht, mit der vorliegenden Novelle möglichst alle denkbaren Fallkonstellationen abzudecken. Der Gesetzestext sollte im Zweifel eher extensiv interpretiert werden, wenn es darum geht, der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Kompetenzen einzuräumen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Anton Heinzl, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer, Franz Glaser, Theresia Haidlmayr, Ing. Erwin Kaipel, sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1262 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 01 18

Peter Haubner              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann