1275 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1262 der Beilagen): über die Regierungsvorlage (1262 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt mehrere Zielsetzungen:
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und ASFINAG-Gesetz
Die Richtlinie
2004/52/EG zielt auf die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme
innerhalb des Binnenmarkts und die Einrichtung eines europäischen Mautdienstes
für das gesamte mautpflichtige Straßennetz der Gemeinschaft ab, wobei die
Freiheit der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, Vorschriften für die Erhebung
von Mauten für die Benützung von Straßeninfrastrukturen festzulegen.
Als technische
Lösungen zur Mautabwicklung werden die in Österreich bereits im Einsatz
befindliche Mikrowellentechnik und daneben auch die Satellitenortung und der
Mobilfunk vorgesehen. Die Schaffung eines europäischen Mautdienstes setzt eine
Entscheidung der Europäischen Kommission voraus, die nur getroffen werden darf,
wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Interoperabilität in
technischer, verfahrensbezogener und rechtlicher Hinsicht funktioniert. Vor der
Entscheidung ist ein Ausschuss für elektronische Maut zu befassen. Da der
genannte Ausschuss sich erst konstituiert hat, aber sonst noch zu keinen weiteren Ergebnissen gekommen
ist, besteht mittelfristig kein Handlungsbedarf für die Autobahnen- und
Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft. Kosten für die Gesellschaft
entstehen somit vorerst nicht.
Da die
Verwirklichung des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse beträchtliche
Finanzmittel benötigt, soll die ASFINAG verpflichtet werden, vorerst einen
Anteil der auf der A 13 Brenner Autobahn eingehobenen fahrleistungsabhängigen
Mauten nach Abzug der Umsatzsteuer für dieses Vorhaben durch die Bildung
bilanzieller Rückstellungen zweckzubinden.
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997
Diese Änderung
setzt konsequent die bisherigen Bemühungen fort, der Autobahnen- und
Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft möglichst umfassende
Verfügungsbefugnis über die in ihrem Fruchtgenussrecht stehenden Liegenschaften
einzuräumen, um eine Befassung des Bundesministeriums für Finanzen bei
„Normalfällen“ zu vermeiden. Es wird versucht, mit der vorliegenden Novelle
möglichst alle denkbaren Fallkonstellationen abzudecken. Der Gesetzestext
sollte im Zweifel eher extensiv interpretiert werden, wenn es darum geht, der
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Kompetenzen
einzuräumen.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 18. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Anton Heinzl, Mag. Heribert Donnerbauer,
Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer, Franz Glaser, Theresia Haidlmayr,
Ing. Erwin Kaipel, sowie der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie Hubert Gorbach und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Berichterstatter
für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1262 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 01 18
Peter Haubner Kurt Eder
Berichterstatter Obmann