1276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1260 der Beilagen): Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960  über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt “EUROCONTROL” entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte

Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt, EUROCONTROL (BGBl. Nr. 282/1993 idF BGBl. III Nr. 74/2001).

Dieses Übereinkommen sah ursprünglich keine Möglichkeit des Beitrittes der Europäischen Gemeinschaft vor. Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft in den durch dieses Übereinkommen geregelten Bereichen, d. i. insbesondere im Bereich des Flugverkehrsmanagements, ist der Beitritt der Gemeinschaft zum EUROCONTROL Übereinkommen erforderlich geworden.

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 18. Juni 2002 (vgl. Pkt. 16 des Beschl.Prot.  Nr. 103) und der entsprechenden Bevollmächtigung  durch den  Herrn Bundespräsidenten wurde das oz. Protokoll samt Schlussakte am 8. Oktober 2002 unterzeichnet.

In das provisorisch bereits angewandten Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll wird ein neuer Art. 40 eingefügt, der es Organisationen einer regionalen Wirtschaftsintegration wie der Europäischen Gemeinschaft ermöglicht, im Wege eines Protokolls dem Übereinkommen beizutreten. Dieses Protokoll samt Zusatzprotokoll wird parallel mit separatem Ministerratsvortrag der Bundesregierung zur Einleitung des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens vorgelegt.

Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten nämlich auf, mit der Ratifikation des Protokolls zur Neufassung des Übereinkommens bis zum Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen zuzuwarten. Parallel zu den mittlerweile positiv abgeschlossenen Verfahren zur Schaffung des Single European Sky erfolgte auch eine Einigung über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen.

Da anlässlich der Unterzeichnung nur die deutsche Sprachfassung genehmigt wurde, wird der Bundesregierung nunmehr das Protokoll und die Schlussakte in den restlichen 20 authentischen Sprachfassungen zur Genehmigung vorgelegt.

 

Das Protokoll samt Schlussakte hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

 

Der Staatsvertrag ist in Albanisch, Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Dipl.-Ing. Elke Achleitner die Abgeordneten Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Gerhard Steier.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960  über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt “EUROCONTROL” entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte (1260 der Beilagen)  wird genehmigt.

2.      Die albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

Wien, 2006 01 18

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann