1276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1260 der Beilagen): Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt “EUROCONTROL” entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte
Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt, EUROCONTROL (BGBl.
Nr. 282/1993 idF BGBl. III Nr. 74/2001).
Dieses Übereinkommen sah ursprünglich keine Möglichkeit des Beitrittes der
Europäischen Gemeinschaft vor. Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten der
Europäischen Gemeinschaft in den durch dieses Übereinkommen geregelten
Bereichen, d. i. insbesondere im Bereich des Flugverkehrsmanagements, ist der
Beitritt der Gemeinschaft zum EUROCONTROL Übereinkommen erforderlich geworden.
Gemäß dem
Beschluss der Bundesregierung vom 18. Juni 2002 (vgl. Pkt. 16 des
Beschl.Prot. Nr. 103) und der
entsprechenden Bevollmächtigung
durch den Herrn
Bundespräsidenten wurde das oz. Protokoll samt Schlussakte am 8. Oktober 2002
unterzeichnet.
In das
provisorisch bereits angewandten Protokoll zur Neufassung des Internationalen
Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der
Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen
samt Zusatzprotokoll wird ein neuer Art. 40 eingefügt, der es
Organisationen einer regionalen Wirtschaftsintegration wie der Europäischen
Gemeinschaft ermöglicht, im Wege eines Protokolls dem Übereinkommen
beizutreten. Dieses Protokoll samt Zusatzprotokoll wird parallel mit separatem
Ministerratsvortrag der Bundesregierung zur Einleitung des parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens vorgelegt.
Die Europäische
Kommission forderte die Mitgliedstaaten nämlich auf, mit der Ratifikation des
Protokolls zur Neufassung des Übereinkommens bis zum Abschluss des Protokolls
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen zuzuwarten.
Parallel zu den mittlerweile positiv abgeschlossenen Verfahren zur Schaffung
des Single European Sky erfolgte auch eine Einigung über den Beitritt der
Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen.
Da anlässlich der
Unterzeichnung nur die deutsche Sprachfassung genehmigt wurde, wird der Bundesregierung
nunmehr das Protokoll und die Schlussakte in den restlichen 20 authentischen
Sprachfassungen zur Genehmigung vorgelegt.
Das Protokoll samt
Schlussakte hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf
daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den
Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden
Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren
Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die
Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich
ist. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen
Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des
Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Der Staatsvertrag
ist in Albanisch, Bulgarisch, Dänisch, Englisch,
Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch,
Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch,
Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch
ist.
Hinsichtlich der
Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische,
französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische,
niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische,
slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass
sie zur öffentlichen Einsichtnahme
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2006
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen der Berichterstatterin Dipl.-Ing. Elke Achleitner
die Abgeordneten Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und
Gerhard Steier.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die
Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im
innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine
Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur
Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Ebenso wurde
einstimmig beschlossen, dass die albanische,
bulgarische, dänische, englische, finnische, französische, griechische,
italienische, kroatische, mazedonische, niederländische, norwegische,
portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische,
türkische und ungarische Sprachfassungen
dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll über den
Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom
13. Dezember 1960 über
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt “EUROCONTROL” entsprechend den
verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27.
Juni 1997 samt Schlussakte (1260 der Beilagen)
wird genehmigt.
2. Die albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische,
französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische,
niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische,
slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie aufliegen.
Wien, 2006 01 18
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Kurt Eder
Berichterstatterin Obmann