1295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
777/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen
sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz
(Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das
Tabaksteuergesetz geändert werden
Die Abgeordneten
Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger,
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Jänner 2006 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die hohe
Raucherprävalenz in der österreichischen Bevölkerung, insbesondere bei jungen
Menschen, sowie die Tatsache, dass das Rauchen Krebs,
Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungen- und Kehlkopfkrebs oder andere Erkrankungen
verursacht und zu tabakassoziierter Mortalität führt, verlangt nach weiteren
Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums.
Die WHO-Framework
Convention on Tobacco Control (FCTC) bezeichnet preisbezogene und steuerliche
Maßnahmen als wichtige und wirksame Mittel zur Verminderung des Tabakkonsums in
verschiedenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei jungen Menschen.
Auch nach der
Anti-Tabak-Strategie der WHO-Europa deuten die internationalen Fakten darauf
hin, dass der Preis und die Anhebung der Tabaksteuern zu den wirksamsten
Elementen einer umfassenden nationalen Anti-Tabak-Politik zählen.
Einzelstaatliche Strategiemaßnahmen sollen dem zufolge u.a. die Beibehaltung
eines hohen Preis- und Besteuerungsniveaus für Tabakerzeugnisse beinhalten.
Es ist somit davon
auszugehen, dass hohe Tabakpreise den Tabakkonsum senken, besonders Jugendliche
greifen weniger zur Zigarette, wenn der Preis hoch ist. Gerade weil Jugendliche
besonders preisempfindlich reagieren, ist für sie der Gesundheitsgewinn bei
preisregulativen Maßnahmen als besonders hoch einzuschätzen.
Jüngsten
Medienberichten zufolge ist ein Konkurrenzkampf auf dem Tabaksektor zu
verzeichnen. Es werden immer mehr preiswerte Marken auf den Markt gebracht, die
damit die Zigarettenpreise drücken. Es ist international anerkannt, dass
Tabakpreise und -steuern ein wirksames gesundheitspolitisches Instrument zur
Tabakpräventionspolitik darstellen.
Mit der
gesetzlichen Möglichkeit im Tabakgesetz, einen entsprechenden Mindestpreis
insbesondere für Zigaretten festzusetzen, könnte vermieden werden, dass
insbesondere Jugendliche von Billiganbietern angesprochen werden und sich die
Preisspirale weiter nach unten dreht.
Anknüpfungspunkt
für eine Mindestpreisregelung soll das Tabakgesetz sein. In einem neuen
§ 2 Abs. 4 soll die für das Gesundheitswesen zuständige
Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zur
Festsetzung von Mindestpreisen für Tabakerzeugnisse ermächtigt werden. In der
Folge sind die entsprechende Adaptierungen im § 9 Abs. 1
Tabakmonopolgesetz sowie § 5 Abs. 3 Tabaksteuergesetz an die neue
Bestimmung des Tabakgesetzes vorzusehen.
Die eigentliche
Mindestpreisregelung wird sodann entsprechend auf dem Verordnungsweg getroffen,
wobei bei Zigaretten der Mindestpreis in einem %satz des Preises der
meistverkauften Preisklasse festgelegt werden soll.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung
am 1. Feber 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Elmar Lichtenegger, Beate Schasching,
Manfred Lackner und Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara
Rosenkranz.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006-02-01
Dr.
Erwin Rasinger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau