Anlage
Begründung
des Einspruches
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)
Der Gesetzesantrag
zum Führerscheingesetz stellt einen Reparaturversuch der missglückten 160
km/h-Teststrecken-Idee von Minister Gorbach dar. Eine nunmehrige
anlassabhängige Änderung des Führerscheingesetzes ist ebenso abzulehnen, wie
eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h.
Der Grund für die
von den Regierungsparteien angestrebte nachträgliche Regelung des
Führerscheinentzuges liegt auch darin, dass es Minister Gorbach nicht möglich
gewesen ist, einen Konsens innerhalb der Bundesregierung über die 160
km/h-Teststrecken und eine entsprechende gesetzliche Gesamtregelung dieses
Versuches herbeizuführen. Durch die Erhöhung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h (auf den Teststrecken), entstehen nicht nur
Problemstellungen hinsichtlich der Kontrolle dieser Höchstgeschwindigkeit und
der Sanktionierungen von Überschreitungen – auch auf den Strecken vor und nach
den Teststrecken.Auch die Legalisierung der mit derart hoher
Fahrgeschwindigkeit unausweichlich verbundenen höheren Lärm-, Schadstoff- und
Gesundheitsbelastungen entlang der Teststrecken ist abzulehnen. Weiters
entstehen erhebliche Verkehrssicherheitsprobleme und grundsätzlich die
Fragestellung, ob die vorhandenen Schadenersatzregelungen für den Straßenverkehr
auch Gefahrensituationen auf 160 km/h-Teststrecken abdecken. Der
Sicherheitsbericht 2004 zeigt in Punkt 10 verkehrspolizeiliche Angelegenheiten
auf, dass es im Jahr 2004 42.657 Unfälle mit Personenschaden in Österreich
gegeben hat. 55.857 Personen wurden verletzt und 878 Personen getötet. Der
höchste Anteil an den tödlichen Verkehrsunfällen wurde durch nicht angepasste
Fahrgeschwindigkeit (36,2 %) ausgelöst, dieser Wert blieb auch 2005 nahezu
gleich. Trotz dieser dramatischen Zahlen forciert Verkehrsminister Gorbach
gegen den breiten Widerstand von ExpertInnen, aber auch der Bevölkerung, die
zulässige Geschwindigkeit auf gewissen Autobahnstrecken von 130 auf 160 km/h zu
erhöhen.
Die von
Bundesminister Gorbach initiierte 160 km/h-Teststrecke in Kärnten birgt in
diesem Zusammenhang nicht nur extreme Risken für die AutofahrerInnen auf dem
entsprechenden Autobahnabschnitt, sondern zieht auch enorme Kosten nach sich.
So steht für Gorbach selbst fest, dass die entsprechenden Anlagen zur
Geschwindigkeitskontrolle mindestens 5 Mio. € an Kosten für den Steuerzahler
verursachen werden. Expertenschätzungen gehen von 7 Mio. € aus. Dabei ist der
erforderliche Kontroll-Mehraufwand an den Vor- und vor allem Nachlaufstrecken
noch nicht berücksichtigt. Immer wieder tauchen Informationen auf, wonach
weitere 160 km/h-Teststrecken geplant seien und sich dadurch die Kosten weiter
dramatisch erhöhen werden. Aus einigen Bundesländern ist dazu bereits
berechtigterweise massiver Widerstand deponiert worden.
Die Regelung des
Führerscheinentzuges ist für die beschriebenen Sicherheitsprobleme unzureichend
und zeigt lediglich einen weiteren Schwachpunkt der Gorbach-Teststrecken-Idee
auf. Zudem entspricht der geplante Führerscheinentzug bei 180 km/h nicht den
öffentlichen Ankündigungen „160 muss 160 bleiben“ von BM Gorbach. Dazu wäre
mindestens die Überschreitung von 160 km/h als Delikt ins Vormerksystem
aufzunehmen, was die Regierungsparteien bisher jedoch abgelehnt haben.
Aus all den
genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten
Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.