Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

·       die Einhaltung der EU-weit festgesetzten klaren Kennzeichnung von allen Produkten mit gentechnisch veränderten Bestandteilen weiterhin zu kontrollieren, um auch in Zukunft die Wahlfreiheit der Konsumenten auf höchstem Niveau zu ermöglichen,

·       einen Informationsschwerpunkt für Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen, damit sie bei der Auswahl ihrer Lebensmittel ihre Verantwortung für die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel wahrnehmen können,

·       die Gentechnikfreiheit beim Saatgut durch geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete weiterhin abzusichern und damit den biologischen und gentechnikfreien Anbau zu stärken sowie auf europäischer Ebene für Grenzwerte für Saatgutverunreinigungen mit GVO an der technisch möglichen Bestimmungsgrenze einzutreten,

·       auf europäischer Ebene weiterhin für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche Verunreinigungen mit GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen,

·       die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten, diesbezügliche Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu unterstützen und unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und auf Basis des Gentechnikgesetzes ein Importverbot für den gentechnisch veränderten Raps GT 73 zu prüfen,

·       auf EU-Ebene weiterhin bei ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der vorgelegten Risikobewertungen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen einzutreten,

·       auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassung ausspricht, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird und dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung  zu berücksichtigen und allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von Toxizitäts- und Fütterungsstudien zu beauftragen und

·       bei der Unterstützung der Errichtung gentechnikfreier Zonen eine koordinierende Rolle einzunehmen - insbesondere unter Bezugnahme auf Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes und Initiativen zur Errichtung von gentechnikfreien Zonen auf EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und lokalen Bereich zu unterstützen.