Entschließung
Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
· die
Einhaltung der EU-weit festgesetzten klaren Kennzeichnung von allen Produkten
mit gentechnisch veränderten Bestandteilen weiterhin zu kontrollieren, um auch
in Zukunft die Wahlfreiheit der Konsumenten auf höchstem Niveau zu ermöglichen,
· einen
Informationsschwerpunkt für Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen, damit sie
bei der Auswahl ihrer Lebensmittel ihre Verantwortung für die Produktion
gentechnikfreier Lebensmittel wahrnehmen können,
· die
Gentechnikfreiheit beim Saatgut durch geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete
weiterhin abzusichern und damit den biologischen und gentechnikfreien Anbau zu
stärken sowie auf europäischer Ebene für Grenzwerte für Saatgutverunreinigungen
mit GVO an der technisch möglichen Bestimmungsgrenze einzutreten,
· auf
europäischer Ebene weiterhin für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung
der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche Verunreinigungen mit
GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen,
· die
bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten,
diesbezügliche Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu
unterstützen und unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und auf Basis des
Gentechnikgesetzes ein Importverbot für den gentechnisch veränderten Raps GT 73
zu prüfen,
· auf
EU-Ebene weiterhin bei ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der
vorgelegten Risikobewertungen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten
Organismen einzutreten,
· auf
die Europäische Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassung ausspricht,
wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines
GVO-Produktes nicht erreicht wird und dass die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten Bedenken
von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen und
allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von
Toxizitäts- und Fütterungsstudien zu beauftragen und
· bei
der Unterstützung der Errichtung gentechnikfreier Zonen eine koordinierende
Rolle einzunehmen - insbesondere unter Bezugnahme auf Schutzanforderungen für
ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen Landbau sowie die Imkerei und
unter Bedachtnahme auf internationale Abkommen des Biodiversitäts- und
Biosphärenschutzes und Initiativen zur Errichtung von gentechnikfreien Zonen auf
EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und
lokalen Bereich zu unterstützen.