Entschließung

Der Nationalrat begrüßt, dass in den kommenden drei Jahren ein Marketingbudget von ca. 630.000 € für das Bundesgestüt Piber bereitgestellt und zusätzlich 620.000 € in die touristische Infrastrukur des Gestüts investiert werden.

In diesem Zusammenhang werden die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in seiner Funktion als Eigentümervertreter ersucht, entsprechend § 14 (Sicherstellung durch den Bund) des Spanische Hofreitschule-Gesetzes die dauerhafte Erhaltung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber zu gewährleisten bzw. sicherzustellen, dass

1.      die Aufzucht der Lipizzaner für die Spanische Hofreitschule entsprechend § 13 Abs. 5 des Spanische Hofreitschule-Gesetzes (unter Nutzung von Stub- und Brentlalm) im Bundesgestüt Piber zu erfolgen hat, das die einzige Zuchtinstitution der Hengste für die Spanische Hofreitschule ist,

2.      als Zuchtbasis im Bundesgestüt Piber die klassischen Stutenfamilien und Hengststämme zu bewahren sind,

3.      die Neuausrichtung des Bundesgestütes Piber in Richtung eines Tourismusleitbetriebes der Steiermark unter Wahrung der züchterischen und ausbildungsbezogenen Kompetenz erfolgt und

4.      die Geschäftsführung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, um die kontinuierliche Qualität der Zucht mit den entsprechenden Experten sicherzustellen und den Landwirtschaftsbetrieb insgesamt nachhaltig zu führen.