Entschließung
Der Nationalrat
begrüßt, dass in den kommenden drei Jahren ein Marketingbudget von ca. 630.000
€ für das Bundesgestüt Piber bereitgestellt und zusätzlich 620.000 € in die
touristische Infrastrukur des Gestüts investiert werden.
In diesem
Zusammenhang werden die Bundesregierung und insbesondere der zuständige
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in
seiner Funktion als Eigentümervertreter ersucht, entsprechend § 14
(Sicherstellung durch den Bund) des Spanische Hofreitschule-Gesetzes die dauerhafte
Erhaltung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber zu
gewährleisten bzw. sicherzustellen, dass
1. die Aufzucht der
Lipizzaner für die Spanische Hofreitschule entsprechend § 13 Abs. 5 des
Spanische Hofreitschule-Gesetzes (unter Nutzung von Stub- und Brentlalm) im
Bundesgestüt Piber zu erfolgen hat, das die einzige Zuchtinstitution der
Hengste für die Spanische Hofreitschule ist,
2. als Zuchtbasis im
Bundesgestüt Piber die klassischen Stutenfamilien und Hengststämme zu bewahren
sind,
3. die
Neuausrichtung des Bundesgestütes Piber in Richtung eines
Tourismusleitbetriebes der Steiermark unter Wahrung der züchterischen und
ausbildungsbezogenen Kompetenz erfolgt und
4. die
Geschäftsführung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, um die
kontinuierliche Qualität der Zucht mit den entsprechenden Experten
sicherzustellen und den Landwirtschaftsbetrieb insgesamt nachhaltig zu führen.