1310 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1280 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Das Unfallversicherungsrecht der Bauern sieht besondere Ausschlussregelungen beim Zusammentreffen einer Betriebsrente mit einem Pensionsbezug vor. Hinsichtlich des Anfalles einer Betriebsrente hat der Verfassungsgerichtshof diese Bezugnahme im Hinblick auf eine ASVG-Pension wegen mangelndem sachlichen Zusammenhang mit Ablauf des 31. März 2006 als verfassungswidrig aufgehoben. Nunmehr soll eine Neuregelung erfolgen, die diesem Erkenntnis Rechnung trägt.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2006 in Kraft.

Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Bezug einer Direktpension nach dem ASVG – wie im Anlassfall – keine sachliche Rechtfertigung dafür bietet, einen Leistungsanspruch aus einer bestehenden Unfallversicherung zu verweigern. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes besteht zwischen einer Pensionsleistung auf Grund einer anderen Beschäftigung und dem Bezug einer Betriebsrente auf Grund eines Arbeitsunfalls nach dem BSVG kein Sachzusammenhang.

Mit der in der gegenständlichen Regierungsvorlage vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll mit Wirksamkeit vom 1. April 2006 eine den Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes entsprechende Rechtslage geschaffen werden, wobei grundsätzlich am Prinzip der Konzentration der Betriebsrente auf die aktiv im Erwerbsleben stehenden Personen festgehalten werden soll.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Georg Keuschnigg. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits, Anna Höllerer, Maximilian Walch, Dr. Richard Leutner, sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Georg Keuschnigg und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Auf Grund der stichtagsbezogenen Neuregelung der Gewährung von Betriebsrenten ist diesbezüglich die Normierung eines ausdrücklichen In-Kraft-Tretens nicht erforderlich.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Georg Keuschnigg und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 02 15

                     Georg Keuschnigg   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau