Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der
Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen
Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und
Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000),
BGBl. I Nr. 24/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 103/2005, wird wie folgt geändert:
Nach § 14
Abs. 6 wird als Abs. 7 angefügt:
„(7) Der Vorstand kann
nach Beginn des Geschäftsjahres an den Aktionär einen Abschlag auf den
voraussichtlichen Bilanzgewinn zahlen, soweit diese Abschlagszahlung im
Ergebnis einer Zwischenbilanz zuzüglich eines allfälligen Gewinnvortrages und
abzüglich eines allfälligen Verlustvortrages Deckung findet; in dieser
Zwischenbilanz können gebundene Kapitalrücklagen aufgelöst werden, wenn die
Vermögens- und Finanzlage der ÖIAG dadurch nicht nachhaltig beeinträchtigt
wird.“