1321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1279 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Sparkassengesetz, das Bausparkassengesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, das E‑Geldgesetz, das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Finanzmarktaufsichts-änderungsgesetz 2005 – FMA‑ÄG 2005)
Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert die der
Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Verfügung stehenden Instrumentarien
insbesondere im Bereich der Verfolgung und Hintanhaltung von bewilligungslos
betriebenen Bank-, Versicherungs- und Pensionskassengeschäften. Bei diesen
Instrumentarien handelt es sich um
– erweiterte
Ermittlungsbefugnisse der FMA,
– Untersagungsbefugnisse
bei unerlaubtem Geschäftsbetrieb unabhängig von laufenden Strafverfahren und
– Beauskunftungsmöglichkeiten
der FMA zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit.
Weiters werden einige Ergänzungen der
Aufsichtsinstrumentarien über die von der FMA überwachten Unternehmen, dies
sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, vorgesehen. Dabei handelt es sich um
– die
Möglichkeit der Vorschreibung einer Säumnisgebühr bei bestimmten
Pflichtverletzungen unabhängig vom Verschulden,
– die
Adaptierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes an das Bankwesengesetz hinsichtlich
der Bestellung eines Regierungskommissärs sowie hinsichtlich der
Geschäftsaufsicht und des Insolvenzverfahrens.
Darüber hinaus
werden die Höchstgrenzen für von der FMA zu verhängende Verwaltungsstrafen in
Abhängigkeit von Unrechtsgehalt und Normadressaten auf ein zeitgemäßes Ausmaß
angehoben.
Für den Bund und die Länder entstehen durch den vorliegenden Gesetzentwurf
in Summe keine finanziellen Belastungen. Einerseits ist der Zuschuss des Bundes
zu den Kosten der FMA ein Fixbetrag und wird andererseits ein allfälliger
geringer Mehraufwand bei den mit der FMA kooperierenden Behörden durch die
erhöhten Verwaltungsstrafen und die verbesserte Effizienz der
Aufsichtsinstrumentarien der FMA kompensiert.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
23. Februar 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Dr. Christoph Matznetter,
Jakob Auer und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Staatsekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1279 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 02 23
Gabriele Tamandl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatterin Obmann