1321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1279 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Sparkassengesetz, das Bausparkassengesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, das E‑Geldgesetz, das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Finanzmarktaufsichts-änderungsgesetz 2005 – FMA‑ÄG 2005)

Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert die der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Verfügung stehenden Instrumentarien insbesondere im Bereich der Verfolgung und Hintanhaltung von bewilligungslos betriebenen Bank-, Versicherungs- und Pensionskassengeschäften. Bei diesen Instrumentarien handelt es sich um

      erweiterte Ermittlungsbefugnisse der FMA,

       Untersagungsbefugnisse bei unerlaubtem Geschäftsbetrieb unabhängig von laufenden Strafverfahren und

       Beauskunftungsmöglichkeiten der FMA zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit.

Weiters werden einige Ergänzungen der Aufsichtsinstrumentarien über die von der FMA überwachten Unternehmen, dies sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, vorgesehen. Dabei handelt es sich um

      die Möglichkeit der Vorschreibung einer Säumnisgebühr bei bestimmten Pflichtverletzungen unabhängig vom Verschulden,

      die Adaptierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes an das Bankwesengesetz hinsichtlich der Bestellung eines Regierungskommissärs sowie hinsichtlich der Geschäftsaufsicht und des Insolvenzverfahrens.

Darüber hinaus werden die Höchstgrenzen für von der FMA zu verhängende Verwaltungsstrafen in Abhängigkeit von Unrechtsgehalt und Normadressaten auf ein zeitgemäßes Ausmaß angehoben.

Für den Bund und die Länder entstehen durch den vorliegenden Gesetzentwurf in Summe keine finanziellen Belastungen. Einerseits ist der Zuschuss des Bundes zu den Kosten der FMA ein Fixbetrag und wird andererseits ein allfälliger geringer Mehraufwand bei den mit der FMA kooperierenden Behörden durch die erhöhten Verwaltungsstrafen und die verbesserte Effizienz der Aufsichtsinstrumentarien der FMA kompensiert.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Dr. Christoph Matznetter, Jakob Auer und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Staatsekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1279 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 02 23

                Gabriele Tamandl     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

    Berichterstatterin                  Obmann