1322 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1211 der Beilagen): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll
Das Protokoll samt
Zusatzprotokoll ist gesetzändernd
bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat
gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden bzw.
verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist
der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich,
sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht
erforderlich ist. Da durch das Protokoll samt Zusatzprotokoll Angelegenheiten
des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es
überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter
Satz B-VG.
Die steuerlichen
Beziehungen zwischen Österreich und Norwegen werden gegenwärtig durch das mit
dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen geschlossene Abkommen vom 28. November 1995, BGBl. Nr. III
1/1997, geregelt. Dieses Abkommen hat sich als revisionsbedürftig erwiesen.
Durch die
Abkommensrevision soll vor allem im Bereich der Besteuerung der
Konzerndividenden im Verhältnis zu Norwegen die gleiche steuerliche
Wettbewerbssituation wie im Verhältnis zu den EU-Staaten geschaffen werden.
Am 29. August 2002
wurden in Oslo Revisionsverhandlungen aufgenommen; sie sind mit der einvernehmlichen
Erstellung des vorliegenden Protokolls samt Zusatzprotokoll nunmehr
abgeschlossen.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Februar 2006
in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem
Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll (1211 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2006 02 23
Gabriele Tamandl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatterin Obmann