1323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (1269 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
Mit BGBl. I Nr.
30/1999 wurde die Flexibilisierungsklausel in das Bundeshaushaltsrecht
eingeführt, um bei geeigneten anweisenden Organen oder abgrenzbaren
Organisationseinheiten anweisender Organe verstärkte Flexibilität und größere
Ergebnisverantwortung zu erreichen. Da die Projekte innerhalb der Flexibilisierungsklausel
auch der Erprobung dieser flexiblen Maßnahmen dienten, waren die
haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Flexibilisierungsklausel bislang mit
31. Dezember 2006 befristet.
Aufgrund der
eindeutig positiven Erfahrungen mit dem Instrument der Flexibilisierungsklausel
hinsichtlich Steigerung der Effizienz und Motivation in den betreffenden
Dienststellen und in Hinblick auf Bestrebungen zur Modernisierung und
Flexibilisierung des Haushaltsrechts im Sinne des New Public Management sollen
die aktuellen Bestimmungen zur Flexibilisierungsklausel nicht 2006 auslaufen,
sondern auch weiterhin anwendbar bleiben. Damit können bestehende Projekte
verlängert werden und weitere Organisationseinheiten von den Möglichkeiten der
Flexibilisierungsklausel Gebrauch machen.
Zumal die aktuelle
Befristung aufgrund der Verfassungsbestimmungen in § 17a Abs. 1, 3 und 5 im
Verfassungsrang steht, ist zur Aufhebung der Befristung ebenfalls eine
Verfassungsbestimmung nötig.
Der
Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
23. Februar 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag.
Johann Moser und Mag. Melitta Trunk.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1269 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 02 23
Edeltraud Lentsch Jakob Auer
Berichterstatterin Obmann