1323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1269 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Mit BGBl. I Nr. 30/1999 wurde die Flexibilisierungsklausel in das Bundeshaushaltsrecht eingeführt, um bei geeigneten anweisenden Organen oder abgrenzbaren Organisationseinheiten anweisender Organe verstärkte Flexibilität und größere Ergebnisverantwortung zu erreichen. Da die Projekte innerhalb der Flexibilisierungsklausel auch der Erprobung dieser flexiblen Maßnahmen dienten, waren die haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Flexibilisierungsklausel bislang mit 31. Dezember 2006 befristet.

Aufgrund der eindeutig positiven Erfahrungen mit dem Instrument der Flexibilisierungsklausel hinsichtlich Steigerung der Effizienz und Motivation in den betreffenden Dienststellen und in Hinblick auf Bestrebungen zur Modernisierung und Flexibilisierung des Haushaltsrechts im Sinne des New Public Management sollen die aktuellen Bestimmungen zur Flexibilisierungsklausel nicht 2006 auslaufen, sondern auch weiterhin anwendbar bleiben. Damit können bestehende Projekte verlängert werden und weitere Organisationseinheiten von den Möglichkeiten der Flexibilisierungsklausel Gebrauch machen.

Zumal die aktuelle Befristung aufgrund der Verfassungsbestimmungen in § 17a Abs. 1, 3 und 5 im Verfassungsrang steht, ist zur Aufhebung der Befristung ebenfalls eine Verfassungsbestimmung nötig.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Moser und Mag. Melitta Trunk.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1269 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 02 23

               Edeltraud Lentsch      Jakob Auer

    Berichterstatterin                  Obmann