1340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über die
Regierungsvorlage (1229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
Die Regelungen des
Passgesetzes entsprechen nicht den internationalen Anforderungen und Vorgaben
der Europäischen Union in Bezug auf verstärkte Sicherheitsmerkmale zur Erhöhung
der Fälschungssicherheit von Reisepässen. Die Europäische Union hat mit der
Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für
Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten
ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und
einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor
Fälschungen festgelegt. Hinkünftig wird in Reisepässen die Speicherung eines
Bildes des Passinhabers als primäres biometrisches Merkmal verpflichtend
vorgeschrieben. Zusätzlich wurde am 25.10.2004 im Zuge des Rates der Justiz-
und Innenminister der Europäischen Union beschlossen, dass neben dem Lichtbild
der Fingerabdruck des Passinhabers als 2. biometrisches Merkmal vorgesehen
werden soll. Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen werden einer späteren
gesetzlichen Regelung vorbehalten sein.
Ziel der
Gesetzesnovelle ist die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die neuen
europarechtlichen und internationalen Erfordernisse, insbesondere zur Sicherung
einer effizienten Terrorbekämpfung und zur Unterstützung im Kampf gegen die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Menschenhandel, Schlepperei,
etc.), wobei der Fälschungssicherheit von Reisepässen wesentliche Bedeutung
zukommt.
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner am
22. und 28. Februar 2006 durchgeführten Sitzung in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter
Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller die Abgeordneten
Mag. Gisela Wurm, Dr. Helene Partik-Pablé,
Günter Kößl, Dr. Peter Pilz,
Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler,
Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für
Inneres Liese Prokop und der Ausschussobmann
Abgeordneter Rudolf Parnigoni.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Günter Kößl und Dr.
Helene Partik-Pablé einen Abänderungsantrag
eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Die explizite
Aufnahme der personenbezogenen Daten miteingetragener Kinder in § 22a ist
datenschutzrechtliche Voraussetzung für die Verwendung dieser Daten in lokalen
Anwendungen und im Rahmen der zentralen Evidenz. Die Änderung beseitigt ein
Redaktionsversehen.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Günter Kößl
und Dr. Helene Partik-Pablé mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2006 02 28
Ing. Norbert Kapeller Rudolf
Parnigoni
Berichterstatter Obmann