1340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (1229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Die Regelungen des Passgesetzes entsprechen nicht den internationalen Anforderungen und Vorgaben der Europäischen Union in Bezug auf verstärkte Sicherheitsmerkmale zur Erhöhung der Fälschungssicherheit von Reisepässen. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt. Hinkünftig wird in Reisepässen die Speicherung eines Bildes des Passinhabers als primäres biometrisches Merkmal verpflichtend vorgeschrieben. Zusätzlich wurde am 25.10.2004 im Zuge des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union beschlossen, dass neben dem Lichtbild der Fingerabdruck des Passinhabers als 2. biometrisches Merkmal vorgesehen werden soll. Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen werden einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten sein.

Ziel der Gesetzesnovelle ist die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die neuen europarechtlichen und internationalen Erfordernisse, insbesondere zur Sicherung einer effizienten Terrorbekämpfung und zur Unterstützung im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Menschenhandel, Schlepperei, etc.), wobei der Fälschungssicherheit von Reisepässen wesentliche Bedeutung zukommt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner am 22. und 28. Februar 2006 durchgeführten Sitzung in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Helene Partik-Pablé, Günter Kößl, Dr. Peter Pilz, Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und der Ausschussobmann Abgeordneter Rudolf Parnigoni.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Günter Kößl und Dr. Helene Partik-Pablé einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die explizite Aufnahme der personenbezogenen Daten miteingetragener Kinder in § 22a ist datenschutzrechtliche Voraussetzung für die Verwendung dieser Daten in lokalen Anwendungen und im Rahmen der zentralen Evidenz. Die Änderung beseitigt ein Redaktionsversehen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Günter Kößl und Dr. Helene Partik-Pablé mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 02 28

Ing. Norbert Kapeller    Rudolf Parnigoni

       Berichterstatter                  Obmann