1341 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Meldegesetz geändert wird

 

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1229 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten am 28. Februar 2006 im Rahmen seiner am 22. und 28. Februar 2006 durchgeführten Sitzung auf Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Helene Partik-Pablé mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Meldegesetz zum Inhalt hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 die Regierungsvorlage (1193 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und das Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, behandelt. Der Regierungsvorlage war in der Anlage A zur Meldegesetznovelle ein neues Muster des Meldezettels angeschlossen, in dem dieser um das Meldedatum „Familienstand“ erweitert wurde.

Dieses Muster wurde im Verfassungsausschuss beschlossen. Aus einem redaktionellen Versehen war jedoch dem Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1246 der Beilagen) die Anlage A zur Meldegesetznovelle nicht angeschlossen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Mag. Gisela Wurm, Dr. Helene Partik-Pablé, Günter Kößl, Dr. Peter Pilz, Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und der Ausschussobmann Abgeordneter Rudolf Parnigoni das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 02 28

Ing. Norbert Kapeller    Rudolf Parnigoni

       Berichterstatter                  Obmann