1346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien (094 Hv 7/06x) um Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer
Das Landesgericht
für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 6. Februar 2006, 094 Hv 7/06x,
eingelangt am 13. Februar 2006, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer wegen des Verdachtes einer
strafbaren Handlung nach § 115 Abs. 1 StGB.
Der Immunitätsausschuss
hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 1. März 2006 in Verhandlung gezogen
und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass
ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren
Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Alfred Gusenbauer besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des
Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Februar 2006, 094 Hv
7/06x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG
festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten
strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer besteht; daher wird einer behördlichen
Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer nicht
zugestimmt.
Wien, 2006 03 01
Wolfgang
Großruck Mag.
Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann