1346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (094 Hv 7/06x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 6. Februar 2006, 094 Hv 7/06x, eingelangt am 13. Februar 2006, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 115 Abs. 1 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 1. März 2006 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Februar 2006, 094 Hv 7/06x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alfred Gusenbauer nicht zugestimmt.

Wien, 2006 03 01

              Wolfgang Großruck     Mag. Heribert Donnerbauer

       Berichterstatter                  Obmann