1352 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/12 (III-185 der Beilagen)

Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei der Gebarungsüberprüfung über der Mehrwertsteuer im Rahmen eines Parallel Audit des Rechnungshofes und der Eidgenössischen Finanzkontrolle  getroffen hat.

Bei dieser Überprüfung führte der österreichische Rechnungshof und die Eidgenössische Finanzkontrolle in einer abgestimmte Prüfung (Parallel Audit) einen Vergleich der Kontrolle der Mehrwertsteuer im Rahmen der Kontrolle der Mehrwertsteuer im Rahmen von Außenprüfungen in den beiden Staaten durch.

Ziel der Prüfung bestand nach dem gegenständlichen Bericht darin, durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch einen systematischen Vergleich der Außenprüfungen über die Mehrwertsteuer in Österreich und der Schweiz durchzuführen. Durch den Vergleich der Ziele, der Mittel und der Resultate der Außenprüfung über die Mehrwertsteuer  in den beiden Ländern sollten neue Erkenntnisse  („Best  Practice „) gewonnen werden. 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem Ausschuss am 6. Dezember 2005 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 14.Dezember 2005 und 15. März 2006 behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Christian Faul, Johann Ledolter, Gerhard Reheis, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Christian Puswald, und Konrad Steindl, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler .

 

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 15. März 2006 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Wahrnehmungsberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2005/12 (III-185 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2006 03 15

Detlev Neudeck Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann