1353 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2003 und 2004 (III-189 der Beilagen)

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hierbei für jede Unternehmung und für jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Im gegenständlichen Bericht liegt hiermit dem Nationalrat das Ergebnis der für die Jahre 2003 und 2004 durchgeführten Erhebung der Durchschnittseinkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, wobei das im Bericht wiedergegebene Zahlenmaterial sowie die Bezeichnung („Firma”) den eigenen Angaben der Unternehmung/Einrichtung entspricht, die der Rechnungshof zwar auf Plausibilität, nicht aber auch auf materielle Richtigkeit überprüft hat. Der vorliegende Bericht schließt formal an den letzten Bericht des Rechnungshofes über die Einkommensverhältnisse in den Jahren 2001 und 2002 (III-67 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. Gesetzgebungsperiode) an.

Wie im Allgemeinen Berichtsteil ausgeführt wird, sind jene Unternehmungen und Einrichtungen zur Bekanntgabe der Einkommen und Pensionsleistungen verpflichtet, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Es sind dies daher – wie in den Vorjahren – jene Unternehmungen, die der Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B-VG entsprechen. Auch hält der Rechnungshof am Begriff der „Einrichtungen” weiter fest; in diesem Sinne hat er die Einkommensverhältnisse bei jenen vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die – ohne Unternehmung zu sein – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, also vor allem

      bei Stiftungen, Anstalten, Fonds im Sinne des Art. 126b Abs. 1 B-VG,

      bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG),

      beim Österreichischen Rundfunk (§ 31a des Rundfunkgesetzes) und

      bei der Agrarmarkt Austria (§ 20a des AMA-Gesetzes 1992).

Hinsichtlich der Durchführung der Erhebung ist festzuhalten, dass auch in den Jahren 2003 und 2004 sich die Eigentümerstruktur zahlreicher Unternehmungen/Einrichtungen derart änderte, dass sie für einen Teil des Berichtszeitraumes nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes und/oder seiner Berichts­pflicht an den Nationalrat unterlagen. Sofern diese Unternehmungen/Einrichtungen für die verbliebenen Zeiträume Einkommensdaten meldeten, fanden diese Aufnahme in diesen Bericht.

Im nachfolgenden Zahlenteil ordnet der Rechnungshof im gegenständlichem Bericht die von ihm in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmungen und Einrichtungen insgesamt 14 Bereichen, vergleichbar einzelnen Wirtschaftszweigen, zu.

Innerhalb der Bereiche wird jeweils zwischen den vom Rechnungshof erhobenen Durchschnittseinkommen (Teil A) und den zusätzlichen Leistungen für Pensionen (Teil B) unterschieden.

Der Zahlenteil enthält sowohl hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten als auch hinsichtlich der Einkommen gerundete Jahreswerte; Teilzeitbeschäftigte oder nicht ganzjährig Beschäftigte sind auf ganzjährige Arbeitsverhältnisse mit vollem Beschäftigungsausmaß hochgerechnet. Abweichende Sonderfälle sind in Fußnoten erläutert.

Während die Einkommen als Durchschnittswerte je Aufsichtsratsmitglied, Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsführer und Beschäftigtem dargestellt sind, umfassen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen die Gesamtbeträge je Unternehmung/Einrichtung. Die Werte in den Übersichten sind jeweils in 100 EUR angegeben.

Entsprechend den anlässlich der Behandlung des Einkommensberichtes betreffend die Jahre 1995 und 1996 im Rechnungshofausschuss geäußerten Wünsche von Abgeordneten werden Einkommen, die über dem Bezug des Bundeskanzlers gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Z 2 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, liegen, durch Umrandung gesondert gekennzeichnet.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 21. Dezember 2005 zugewiesen wurde in seiner Sitzung am 31. Jänner 2006 sowie in einer weiteren Sitzung am 15. März 2006 behandelt.

Der Berichterstatter für den Ausschuss Abgeordneter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA brachte folgende Druckfehlerberichtigungen zum gegenständlichen Bericht vor:

1.In der Übersicht 9 Seite 18 haben die Beträge bei der KELAG-Kärntner Elektrizitäts AG richtigerweise zu lauten:

im Jahr 2003: 309.000 EUR (ist berichtsmäßig: 3090 Hundert EUR)

im Jahr 2004: 319.500 EUR (ist berichtsmäßig: 3195 Hundert EUR)

 

2.Auf den Seiten 62/63, 66 und 68 hat es statt Tele2UTA Telecommunication GmbH richtig zu lauten:

UTA Telekom AG

Die auf diesen Seiten unter dieser Unternehmung ausgewiesenen Zahlen betreffen nicht Tele2UTA Telecommunikation GmbH, sondern allein die Unternehmung UTA Telekom AG.

Weiters sind der Anhang, Seite XVII und XVIII, entsprechend zu berichtigen.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Christian Faul, Gerhard Reheis, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Ing. Erwin Kaipel, Detlev Neudeck, Mag. Kurt Gaßner, der Berichterstatter Abgeordneter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler .

 

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 15. März 2006 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigungen zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2003 und 2004 (III-189 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

 

Wien, 2006 03 15

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA             Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann