1357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit
dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2005, wird wie folgt geändert:
In § 5 wird
nach dem Abs. 2a folgender Abs. 2b eingefügt:
„(2b) In den Jahren
2006 bis 2008 werden die Mittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der
Feuerwehren gemäß § 3 Z 2 aus der Rücklage erforderlichenfalls um den
Betrag erhöht, um den die Summe aus den Überweisungen des Bundes an die Länder
aus der Feuerschutzsteuer in diesen Jahren auf Basis des Aufkommens in den
Monaten Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres (§ 18
Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 156/2004)
und aus den Anteilen gemäß § 3 Z 2 auf Basis der Aufkommen an
Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in den Monaten November des Vorjahres
bis Oktober des laufenden Jahres den Betrag von 90 Millionen Euro unterschreitet.“