Vorblatt
Problem und Ziel:
Die über die Feuerschutzsteuer und die Anteile aus dem
Katastrophenfonds den Feuerwehren zur Verfügung gestellten Mitteln hängen auch
von der Entwicklung des Abgabenaufkommens ab, wodurch die mittelfristige
Planung für die Feuerwehren erschwert wird.
Inhalt:
Garantie des
Bundes eines Mindestvolumens an Feuerschutzsteuer und Anteilen aus dem
Katastrophenfonds von 90 Millionen Euro p.a. in den Jahren 2006 bis 2008.
Alternativen:
Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.
Auswirkungen
auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf
diese Bereiche.
Finanzielle
Auswirkungen :
Die konkreten Auswirkungen hängen von den Einnahmen
aus der Feuerschutzsteuer, der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab.
Nach derzeitiger Schätzung wird der Bund zu Gunsten der Länder im Jahr 2006 mit
2 Millionen Euro belastet.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen
Union:
Die vorgesehenen
Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Das Rechtsvorhaben ist von der Vereinbarung über einen
Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, gemäß deren
Art. 6 Abs. 1 Z 3 ausgenommen.
Erläuterungen
Das Feuerwehrwesen
in Österreich wird neben den Berufs- und Betriebsfeuerwehren ganz wesentlich
von den etwa 300 000 Feuerwehrmännern und -frauen getragen. Neben ihrer
ursprünglichen Aufgabe des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes leisten
die Feuerwehren auch Hilfe nach Unfällen, allen Notlagen für Mensch und Tier
und nicht zuletzt auch bei Schadens- bzw. Katastrophenfällen.
Den freiwilligen
Feuerwehren kommt eine immanente gesellschaftspolitische Bedeutung in den
Gemeinden und für den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu. Uneigennütziger Einsatz
für die Mitmenschen, oft auch unter Gefährdung des eigenen Lebens, Einordnung
in ein Team, um die notwendige Schlagkraft erreichen zu können, und der Wille
für eine dauernde Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung auf den Notfall sind
Tugenden, die auch an die Feuerwehrjugend weitergegeben werden. Die
österreichischen Feuerwehren leisten damit einen Beitrag für die
Jugenderziehung, dessen Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Wenngleich das
Feuerwehrwesen Sache der Länder ist, erfolgt dessen Finanzierung auch durch
Abgaben und Abgabenanteile, die vom Bund eingehoben werden, und zwar zum einen
über die Feuerschutzsteuer, zum anderen über Anteile des Katastrophenfonds:
1. Die
Feuerschutzsteuer ist zwar in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine
ausschließliche Landesabgabe, da deren Ertrag zu 100% den Ländern zufließt,
wird aber vom Bundesgesetzgeber geregelt und von den Finanzbehörden des Bundes
eingehoben (§ 18 FAG 2005). In den Jahren 2000 bis 2005 wurden vom Bund
zwischen 45,3 und 61,5 Millionen Euro an die Länder an Feuerschutzsteuer
weitergeleitet.
2. Von den Mitteln
des Katastrophenfonds werden 8,89% zur Beschaffung von Einsatzgeräten der
Feuerwehren durch die Länder reserviert und vom Bund den einzelnen Ländern im
Verhältnis der Volkszahl zur Verfügung gestellt (§ 3 Z 2 KatFG 1996).
Diese Anteile betrugen in den Jahren 2000 bis 2005 zwischen 21,4 und
23,5 Millionen Euro. Dieser Anteil aus den Fondsmitteln betrug übrigens
bis zum Jahr 2004 8,49% und wurde mit der Novelle BGBl. I Nr. 5/52004
auf den jetzigen Prozentsatz von 8,89 erhöht, um die Mindereinnahmen aus der
Steuerreform auszugleichen.
Die Höhe dieser
Mittel hängt also unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben,
dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds
wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch
von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der
Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese
Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.
Mit dieser Novelle
zum Katastrophenfondsgesetz 1996 soll daher bis einschließlich des Jahres 2008
ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von
jährlich 90 Millionen Euro vorgesehen werden. Damit garantiert der Bund
den Feuerwehren eine Mindeststeigerung gegenüber dem Volumen aus dem Jahr 2000
von damals 66,7 Millionen Euro um 35%.
Diese Neuregelung
über die Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmittel soll
zunächst bis Ende 2008 befristet werden. Es wird jedoch in Aussicht genommen,
im Jahr 2008 Gespräche mit dem Ziel einer Lösung für die folgenden Jahre zu
führen.
Finanzielle
Auswirkungen
Eine allfällige
Erhöhung der Katastrophenfondsmittel wird zunächst aus dessen Rücklagen
finanziert, über die Abschöpfungsregelung des § 5 KatFG 1996, mit dem die
Rücklage auf 29 Millionen Euro begrenzt wird, jedoch de facto zu Lasten
des allgemeinen Bundesbudgets. Nach derzeitigen Schätzungen wird diese Garantie
im Jahr 2006 mit etwa 2 Millionen Euro schlagend.
Kompetenzgrundlage:
Die Kompetenz des
Bundes zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden
Bundesgesetzes besteht in den §§ 12 und 13 FVG 1948.