1359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (1344 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria samt Anhang

Die in der Regierungsvorlage enthaltene Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG dient der rechtlichen Umsetzung des Angebotes des Landes Niederösterreich, sich an der Errichtung und am Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria zu beteiligen, und definiert die finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen von Bund und Land.

 

Das durch Bundesgesetz einzurichtende Institute of Science und Technology - Austria ist als Einrichtung für die Grundlagenforschung auf höchstem Niveau sowie für die Postgraduiertenausbildung konzipiert. Die Entscheidung in der Frage des Standortes für diese Einrichtung ist von der Bundesregierung aufgrund von Gutachten zugunsten des Bestangebotes des Landes Niederösterreich getroffen worden.

 

Den zentralen Inhalt der Vereinbarung bildet die gemeinsame Finanzierung der Einrichtung. Die Finanzierungsplanung ist vorerst auf zehn Jahre angelegt, aus der Vereinbarung ist jedoch ersichtlich, dass das Institute of Science and Technology - Austria auf Dauer errichtet werden soll.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 21. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Michaela Sburny, Mag. Heribert Donnerbauer, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Karin Hakl, Mag. Johann Moser, Carina Felzmann und Mag. Heidrun Walther sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung zu empfehlen.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:

 

„In Artikel IV Abs. 1 der Vereinbarung ist eine Kostenerstattung des Bundes an das Land Niederösterreich vorgesehen, sofern der laufende Betrieb des Institute vor Ablauf von 25 Jahren endet. Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung geht davon aus, dass in diesem Fall über die tatsächliche Höhe der Kostenerstattung Verhandlungen zu führen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass

                1. als Bezugsgröße für eine Kostenerstattung nur die tatsächlich investierten Beträge gelten,

                2. alle Abschreibungen Anwendung finden,

                3. abgeschriebene Investitionen und Verbrauchsgüter nicht erstattet werden.“


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria samt Anhang (1344 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2006 03 21

Mag. Dr. Alfred Brader Mag. Dr. Magda Bleckmann

       Berichterstatter                     Obfrau