1360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1314 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006

Die gegenständliche Regierungsvorlage hat Verbesserungen des Leistungsrechts der Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1.      Verkürzung von Verwaltungswegen;

2.      Klarstellung, dass Reisekostenvergütungen für freie DienstnehmerInnen (weiterhin) beitragsfrei sind;

3.      Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension in bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt und Berücksichtigung der Altersteilzeit sowie der Administrativpensionen bzw. einer Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;

4.      Ergänzung der Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden Sozialversicherungsbediensteten;

5.       Erleichterungen bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension.

 

In den finanzielle Erläuterungen wird zusammenfassend festgestellt, dass die Neuregelungen bei den Schwerarbeitspensionen in Summe kostenneutral sind. Nur die Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension führt zu folgenden Mehraufwendungen für die Pensionsversicherung und damit zugleich für den Bund:

 

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Leistungsmehraufwand

€ 1,70 Mio.

€ 2,75 Mio.

€ 3,80 Mio.

€ 4,85 Mio.

€ 5,90 Mio.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. März 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Maximilian Walch. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Maximilian Walch, Franz Riepl, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits, Dietmar Keck, Dr. Reinhold Mitterlehner, Dr. Richard Leutner, Theresia Haidlmayr, Marialuise Mittermüller, Fritz Neugebauer, Karl Donabauer und die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag betreffend § 247 Abs. 2, § 264 Abs. 5a und 5b ASVG sowie § 117a Abs. 2, § 145 Abs. 5a, § 230 Abs. 3b, § 313 Abs. 1 GSVG und schließlich § 108a Abs. 2, § 136 Abs. 5a, § 218 Abs. 3b und § 303 Abs. 1 BSVG eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 247 Abs. 2 ASVG, § 117a Abs. 2 GSVG und § 108a Abs. 2 BSVG:

Es ist hinreichend klar, dass nach der österreichischen Gesetzessystematik nur österreichische Versicherungsmonate Schwerarbeitsmonate sein können. Das zusätzliche Kriterium, dass diese Zeiten im Inland erworben sein müssen, soll entfallen. Einerseits würde damit nämlich der Rahmen der in Betracht kommenden Zeiten zu eng gezogen (z. B. ein Dienstnehmer wird von seinem Dienstgeber nach Deutschland entsendet: er bleibt in Österreich versichert, leistet die Schwerarbeit aber im Ausland), andererseits gesprengt werden (z. B. ein deutscher Betrieb entsendet einen Dienstnehmer nach Österreich: er leistet zwar Schwerarbeit im Inland, erwirbt während dieser Zeit aber deutsche Versicherungszeiten).

Zu § 264 Abs. 5a und 5b ASVG, § 145 Abs. 5a GSVG und § 136 Abs. 5a BSVG:

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu § 230 Abs. 3a GSVG und § 218 Abs. 3a BSVG:

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Ergänzung der Bestimmung über die befristete Bestellung leitender Sozialversicherungsbediensteter soll auch im Bereich der Sozialversicherung der selbständig Erwerbstätigen gelten.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales über Antrag der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit folgende Ausschussbemerkung:

„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht im Hinblick auf § 460 Abs. 3b ASVG in der Fassung der Regierungsvorlage und im Hinblick auf § 230 Abs. 3b GSVG in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch und Kollegen und im Hinblick auf § 218 Abs. 3b BSVG in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch und Kollegen davon aus, dass bei einer verschlechterten Versetzung auf die in den Dienstordnungen vorgenommene Einreihung der Dienstposten Rücksicht zu nehmen ist bzw. darauf geachtet werden soll, dass die geringst mögliche Beeinträchtigung erfolgt.

 

Darüber hinaus geht der Ausschuss für Arbeit und Soziales davon aus, dass die Kollektivvertragspartner in absehbarer Zeit diese Problematik adäquat lösen werden.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 03 21

           Maximilian Walch     Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau