1360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die
Regierungsvorlage (1314 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert
werden (Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006
Die
gegenständliche Regierungsvorlage hat Verbesserungen des Leistungsrechts der
Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.
Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Maßnahmen:
1. Verkürzung von
Verwaltungswegen;
2. Klarstellung,
dass Reisekostenvergütungen für freie DienstnehmerInnen (weiterhin)
beitragsfrei sind;
3. Ausweitung des
Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension in
bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt und
Berücksichtigung der Altersteilzeit sowie der Administrativpensionen bzw. einer
Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;
4. Ergänzung der
Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden
Sozialversicherungsbediensteten;
5. Erleichterungen
bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension.
In den finanzielle
Erläuterungen wird zusammenfassend festgestellt, dass die Neuregelungen bei den
Schwerarbeitspensionen in Summe kostenneutral sind. Nur die Ausweitung des
Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension führt zu
folgenden Mehraufwendungen für die Pensionsversicherung und damit zugleich für
den Bund:
Jahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Leistungsmehraufwand |
€ 1,70 Mio. |
€ 2,75 Mio. |
€ 3,80 Mio. |
€ 4,85 Mio. |
€ 5,90 Mio. |
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 21. März 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war
Abgeordneter Maximilian Walch. An der Debatte
beteiligten sich die Abgeordneten Maximilian Walch,
Franz Riepl, Karl Öllinger,
Mag. Walter Tancsits, Dietmar Keck,
Dr. Reinhold Mitterlehner, Dr. Richard Leutner, Theresia Haidlmayr, Marialuise Mittermüller, Fritz Neugebauer,
Karl Donabauer und die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits
und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag
betreffend § 247 Abs. 2, § 264 Abs. 5a und 5b ASVG sowie § 117a Abs. 2, § 145
Abs. 5a, § 230 Abs. 3b, § 313 Abs. 1 GSVG und schließlich § 108a Abs. 2, § 136
Abs. 5a, § 218 Abs. 3b und § 303 Abs. 1 BSVG eingebracht, der wie folgt
begründet war:
„Zu
§ 247 Abs. 2 ASVG, § 117a Abs. 2 GSVG und § 108a
Abs. 2 BSVG:
Es ist hinreichend klar, dass nach der österreichischen Gesetzessystematik
nur österreichische Versicherungsmonate Schwerarbeitsmonate sein können. Das
zusätzliche Kriterium, dass diese Zeiten im Inland erworben sein müssen, soll
entfallen. Einerseits würde damit nämlich der Rahmen der in Betracht kommenden
Zeiten zu eng gezogen (z. B. ein Dienstnehmer wird von seinem Dienstgeber
nach Deutschland entsendet: er bleibt in Österreich versichert, leistet die
Schwerarbeit aber im Ausland), andererseits gesprengt werden (z. B. ein
deutscher Betrieb entsendet einen Dienstnehmer nach Österreich: er leistet zwar
Schwerarbeit im Inland, erwirbt während dieser Zeit aber deutsche
Versicherungszeiten).
Zu
§ 264 Abs. 5a und 5b ASVG, § 145 Abs. 5a GSVG und
§ 136 Abs. 5a BSVG:
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Beseitigung eines
Redaktionsversehens.
Zu
§ 230 Abs. 3a GSVG und § 218 Abs. 3a BSVG:
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Ergänzung der Bestimmung über die
befristete Bestellung leitender Sozialversicherungsbediensteter soll auch im
Bereich der Sozialversicherung der selbständig Erwerbstätigen gelten.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag.
Walter Tancsits und Maximilian Walch
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ferner beschloss
der Ausschuss für Arbeit und Soziales über Antrag der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Maximilian Walch mit
Stimmenmehrheit folgende Ausschussbemerkung:
„Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales geht im Hinblick auf § 460 Abs. 3b ASVG in der Fassung der
Regierungsvorlage und im Hinblick auf § 230 Abs. 3b GSVG in der Fassung des
Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits,
Maximilian Walch und Kollegen und im Hinblick auf §
218 Abs. 3b BSVG in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag.
Walter Tancsits, Maximilian Walch
und Kollegen davon aus, dass bei einer verschlechterten Versetzung auf die in
den Dienstordnungen vorgenommene Einreihung der Dienstposten Rücksicht zu
nehmen ist bzw. darauf geachtet werden soll, dass die geringst mögliche
Beeinträchtigung erfolgt.
Darüber hinaus
geht der Ausschuss für Arbeit und Soziales davon aus, dass die
Kollektivvertragspartner in absehbarer Zeit diese Problematik adäquat lösen
werden.“
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2006 03 21
Maximilian
Walch Heidrun
Silhavy
Berichterstatter Obfrau