1361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag
792/A(E) der Abgeordneten Maga
Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Enthebung von Mag. Herbert
Haupt von der Funktion des Behindertenanwaltes
Die Abgeordneten Maga Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Februar 2006
im Nationalrat eingebracht. und wie folgt begründet:
„In einem Interview mit
dem neu bestellten Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen Zeitung vom
5.2. 2006 stand geschrieben, dass dieser im kommenden Nationalratswahlkampf für
das BZÖ wahlkämpfen will: ‚Haupt: Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten
Parlament sein wird und ich werde alles dazu beitragen, dass das gelingen
wird.’
Das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt in § 13c die Aufgaben des
Behindertenanwalts.
Daraus folgt, dass der Behindertenanwalt seine Aufgaben völlig unabhängig und insbes. unabhängig von politischen Parteien zu erfüllen hat. Das Interview in der Kleinen Zeitung vom 5.2.2006 widerspricht dieser Unabhängigkeit. Es wird in diesem Interview eindeutig die Parteipräferenz des Behindertenanwaltes von diesem selbst öffentlich gemacht. Damit wird ersichtlich, dass er auch sein Amt als Behindertenanwalt für die Bewerbung einer politischen Partei einsetzen wird.
So hat Haupt
gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, eine öffentliche Funktion auszuüben,
bei welcher eine parteipolitische Unabhängigkeit, Basis zur Ausübung dieser
Funktion ist. Denn es ist nicht hinzunehmen, dass behinderte Menschen, die
nicht dem BZÖ nahe stehen, schlechter
behandelt werden, als behinderte Menschen, die seiner (Haupt's) Partei
nahestehen.
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz hat daher den
Behindertenanwalt von seiner Funktion zu entheben, da dieser die Pflichten
seiner Funktion damit verletzt hat. Durch die eigene Aussage, er werde alles
dazu beitragen, das BZÖ zu unterstützen, ist die Pflichtverletzung von ihm
selbst unterstrichen worden.“
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 21. März
2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im
Ausschuss war Abgeordnete Mag. Christine Lapp. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Mag. Christine Lapp, Maximilian Walch, Mag. Walter Tancsits,
Ing. Josef Winkler, Marialuise Mittermüller, Karl Öllinger
und die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2006 03 21
Maximilian
Walch Heidrun
Silhavy
Berichterstatter Obfrau