1361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 792/A(E) der Abgeordneten Maga Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Enthebung von Mag. Herbert Haupt von der Funktion des Behindertenanwaltes

Die Abgeordneten Maga Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Februar 2006 im Nationalrat eingebracht. und wie folgt begründet:

 

In einem Interview mit dem neu bestellten Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen Zeitung vom 5.2. 2006 stand geschrieben, dass dieser im kommenden Nationalratswahlkampf für das BZÖ wahlkämpfen will: ‚Haupt: Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten Parlament sein wird und ich werde alles dazu beitragen, dass das gelingen wird.’

 

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt in § 13c die Aufgaben des Behindertenanwalts.

 

Daraus folgt, dass der Behindertenanwalt seine Aufgaben völlig unabhängig und insbes. unabhängig von politischen Parteien zu erfüllen hat. Das Interview in der Kleinen Zeitung vom 5.2.2006 widerspricht dieser Unabhängigkeit. Es wird in diesem Interview eindeutig die Parteipräferenz des Behindertenanwaltes von diesem selbst öffentlich gemacht. Damit wird ersichtlich, dass er auch sein Amt als Behindertenanwalt für die Bewerbung einer politischen Partei einsetzen wird.

 

So hat Haupt gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, eine öffentliche Funktion auszuüben, bei welcher eine parteipolitische Unabhängigkeit, Basis zur Ausübung dieser Funktion ist. Denn es ist nicht hinzunehmen, dass behinderte Menschen, die nicht dem BZÖ nahe stehen, schlechter behandelt werden, als behinderte Menschen, die seiner (Haupt's) Partei nahestehen.

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat daher den Behindertenanwalt von seiner Funktion zu entheben, da dieser die Pflichten seiner Funktion damit verletzt hat. Durch die eigene Aussage, er werde alles dazu beitragen, das BZÖ zu unterstützen, ist die Pflichtverletzung von ihm selbst unterstrichen worden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. März 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Mag. Christine Lapp. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Maximilian Walch, Mag. Walter Tancsits, Ing. Josef Winkler, Marialuise Mittermüller, Karl Öllinger und die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 03 21

           Maximilian Walch     Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau