1365 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit
dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
(2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Das
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 157/2005 wird wie folgt
geändert:
1. Dem § 32a
wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Die Abs. 1
bis 9 sind auf Staatsangehörige der Republik Bulgarien und Rumäniens und auf
Arbeitgeber mit Betriebssitz in diesen Staaten ab dem jeweiligen Beitritt
dieser Staaten zur Europäischen Union sinngemäß anzuwenden. Die Wartefrist von
18 Monaten gemäß Abs. 3 entfällt zwei Jahre nach dem jeweiligen Beitritt.“
2. Dem § 34 wird
folgender Abs. 32 angefügt:
„(32) § 32a
Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006
tritt gleichzeitig mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Republik Bulgarien
bzw. des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union auf Grund des EU-Beitrittsvertrages
vom 25. April 2005 (ABl. Nr. L 157 vom 21. Juni 2005) in
Kraft.“