1372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Bürgerinitiative betreffend „Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“ (13/BI)
Die
gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 13/BI wurde dem Nationalrat am 10. Februar
2004 zugeleitet.
Zu den Anliegen dieser
Bürgerinitiative:
„Die
UnterzeichnerInnen bitten den Nationalrat um Unterstützung bei der Verhinderung
einer
Donaubrücke Traismauer und fordern den Bundesminister für Verkehr auf, das
Verfahren
nach §14 Bundesstraßengesetz, das die Trasse festlegt, zu stoppen.
Begründung:
Die Unterlagen,
die gemäß der Verordnung in den Gemeinden aufliegen, sind aus dem Jahr 2000,
wurden also vor dem Hochwasser 2002 erstellt. Seit dem ist die Trasse komplett
umgeplant worden. Vor allem wurde die Trasse höhergelegt, und am Südufer wurden
Vorlandbrücken vorgesehen. Auch sollen andere
Güterwegsquerungen sowie Wildwechsel errichtet werden. Zusammen ergibt das ein
Projekt, das mit dem
Vorprojekt überhaupt nicht mehr übereinstimmt.
Durch die
höhergelegte Straße wird es zu anderen Lärmemissionen kommen. Die
Hochwassersituation ist in dem Projekt nur gestreift (was nach dem Hochwasser
2002 ziemlich mutig ist) und die Daten stimmen daher überhaupt nicht mehr mit
den Tatsachen und dem aktuellen Planungsstand
zusammen. Daher muss das Verfahren zur Errichtung eines
Bundesstraßenplanungsgebietes eingestellt
werden, da die Unterlagen nicht mit der tatsächlichen Planung übereinstimmen.
Zusätzlich gibt es
weitere Gründe, die gegen die geplante Donaubrücke samt zugehöriger
Trassenführung
sprechen:
Mit den in Planung
oder in Umsetzung befindlichen Straßenausbauten Richtung Tschechien,
(Wagramtrasse, Nordautobahn, Route Hollabrunn,...) und der Donaubrücke als
Herzstück, entsteht eine mautfreie LKW- taugliche Transitroute. Eine solche
Transitroute quer durch Niederösterreich ist aber nicht im Interesse der
Bewohner gelegen, da die Menschen hier von dieser Verkehrsbelastung keine Vorteile
aber alle Nachteile abbekommen werden:
1. Der Transitverkehr würde die Qualität der regionalen Verkehrsverbindungen nach Wien und St. Pölten, die für Krems von vitaler Bedeutung sind, beeinträchtigen (Straßenabnutzung, Stau durch LKW-Transporte internationaler Konzerne auf Kosten der heimischen Wirtschaft).
2. Gleichzeitig würde eine solche Transitroute regionalen Ziel und Quellverkehr aus der Region abziehen, sowie die Wirtschaftsentwicklung vor Ort nicht nur auslaugen, sondern langfristig zerstören (Abwanderung der Betriebe in leicht - dank Transitroute! - erreichbare Billiglohnländer). Die jahrelange Aufbauarbeit in Image und Qualität von Tourismus und Weinwirtschaft wäre nicht nur ad absurdum geführt, sondern würde Betriebe in diesem Bereich langfristig die Lebensgrundlage entziehen.
3. Zudem
durchschneidet die Trasse Natura 2000-Gebiet, und stellt damit eine
Beeinträchtigung für die
Biodiversität in unserer Region dar. Vogelhabitate (z.B. Seeadler), Lebensräume
der Lurche, sowie der vom Aussterben bedrohten Sumpfschildkröte und Säugetiere
(z.B. Fledermäuse), sowie Auswirkungen auf niedere Wasserlebensarten wurde weder
umfassend untersucht, noch berücksichtigt. Ein
Eingriff in ein Europaschutzgebiet ohne umfassende
Untersuchung dieser Tierarten und der gesamten Auswirkungspalette auf die
Lebensräume ist nach geltendem EU-Recht nicht möglich!
4. Untersuchungen über die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt der Region, die für mehr als 100.000 Personen das Trinkwasser sichert, wurden nicht vorgenommen. Genaue Untersuchungen darüber fehlen in den Unterlagen. Neueste Studien belegen die erhöhte Gesundheitsgefährdung von Transit-Routenanrainern (Abgase, Lärm, etc.).
Das Interesse
muss in der Verkehrsvermeidung liegen bzw. in gut ausgebauten, regionalen
Verkehrsverbindungen nach
Wien und St. Pölten auf Schiene, nicht an Routen für den LKW-Transit Wir
fordern Sie auf, das Bestmögliche zum Schutz unserer
Gesundheit zu unternehmen und den Bau dieser Brücke zu verhindern!“
Der Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am
10. Februar 2004 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am
15. Dezember 2004 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu
ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Der
Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.
Der
Verkehrsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr.
13/BI in seiner Sitzung am
23. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter Ausschussobmann Kurt Eder die
Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer,
die Abgeordneten Petra Bayr, Anton Heinzl,
Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser,
Johann Kurzbauer, Christoph Kainz, Klaus
Wittauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig die Kenntnisnahme der Bürgerinitiative Nr. 13/BI empfohlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 03 23
Christoph Kainz Kurt Eder
Berichterstatter Obmann