1373 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage erfolgten Trassenverordnung zur Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte (AIM)
Die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 7. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Mit Datum von 16.
März 2005 erfolgte durch Verordnung von BM Gorbach (BGBL II Nr. 71/2005) die
‚Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlussstelle
Innsbruck Mitte im Bereich der Stadt Innsbruck’, also die Trassenverordnung für
diese Anschlussstelle nach §4 BStG.
Dieses verkehrs-,
lärm- und schadstoffvermehrenden Projekt hat im diesbezüglich bereits längst
hochbelasteten Raum Innsbruck grundsätzlich fragwürdigen Charakter. Davon
abgesehen ist die Geschichte dieser Verordnung aber vor allem ein neuer
Tiefpunkt des Umgangs der Regierung mit dem geltenden Recht: Die
Verfahrensvorschriften des UVP-Gesetzes und die geltenden europarechtlichen
Bestimmungen über die BürgerInnen-Beteiligung sind mit der nunmehrigen
Verordnung grob vernachlässigt worden.
Gutachten, die bei
der 2003 erfolgten öffentlichen Anhörung zum Projekt vorgelegt wurden, haben
sich als falsch herausgestellt. Einzelne der Gutachter hatten selbst
schriftlich erklärt, Änderungen der Bewertungsvorschriften hätten dazu geführt,
dass die Umweltbeeinträchtigungen nicht mehr als vernachlässigbar dargestellt
werden könnten. Mehr noch: Das BMVIT selbst hatte die Unbrauchbarkeit der
Gutachten zugegeben!
Nun sind aber
zusammen mit der Trassenverordnung neue Gutachter und neue Gutachten
aufgetaucht, die im Rahmen des UVP-Verfahrens keine Rolle gespielt haben und
die niemals öffentlich aufgelegt oder erörtert worden sind. Das UVP-Verfahren,
das damit eigentlich wieder am Beginn steht, wird jetzt vom Ministerium mit
einer Trassenverordnung beendet, deren Grundlagen nie Gegenstand des Verfahrens
waren.
Offenbar kann ein
verkehrspolitisch und wirtschaftlich völlig sinnloses Projekt nur durchgedrückt
werden, indem der Rechtsstaat gebeugt wird. Das eine wie das andere ist bei
dieser Regierung allerdings leider nicht mehr völlig erstaunlich. Es könnte
sich der Eindruck aufdrängen, der Herr Vizekanzler habe seine Vorstellungen vom
Rechtsstaat und vom Ignorieren der BürgerInnen auf seinen Auslandsreisen nach
Russland oder China geformt. Zum ‚freiheitlichen’ Betonieren sind derartige
Demokratie-Gebräuche natürlich hilfreich. Es ist aber klar festzuhalten, dass
diese Vorgangsweise von Vizekanzler BM Gorbach und seinen unterstützenden und
politisch befreundeten Verantwortlichen im BMVIT nicht mit Art. 20 Abs 1 der
Bundesverfassung (‚Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der
Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe oder
ernannte berufsmäßige Organe die Verwaltung.’) im Einklang zu bringen ist, da
geltende österreichische Gesetze und europäische Richtlinien offenkundig nicht
eingehalten wurden.
Nur am Rande sei
darauf hingewiesen, dass das zeitgleich mit der Trassenverordnung als
Beruhigungspille für die aufgebrachten Betroffenen verordnete LKW-Fahrverbot im
Widerspruch zur StVO steht, was bei der ersten Beschwerde eines der zahlreichen
der Vizekanzlerpartei nahestehenden Frächter zur Aufhebung vor dem
Verfassungsgerichtshof führen wird; dann wäre die Autobahnausfahrt aber schon
gebaut – ein an Scheinheiligkeit kaum zu überbietendes Manöver der
Verantwortlichen im BMVIT.
Es kann aber wohl
nicht sein, dass das Lieblingsprojekt eines ehemaligen FP-Gemeinderats, dann
Ministersekretärs und nun Sektionschefs im BMVIT über eine rechtswidrig
zustandegekommene Trassenverordnung auf dem Rücken der Bürger und der Umwelt
umgesetzt wird.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, die Abgeordneten Petra Bayr, Anton Heinzl, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser,
Johann Kurzbauer, Christoph Kainz, Klaus
Wittauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 03 23
Christoph Kainz Kurt Eder
Berichterstatter Obmann