1373 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage erfolgten Trassenverordnung zur Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte (AIM)

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Datum von 16. März 2005 erfolgte durch Verordnung von BM Gorbach (BGBL II Nr. 71/2005) die ‚Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlussstelle Innsbruck Mitte im Bereich der Stadt Innsbruck’, also die Trassenverordnung für diese Anschlussstelle nach §4 BStG.

Dieses verkehrs-, lärm- und schadstoffvermehrenden Projekt hat im diesbezüglich bereits längst hochbelasteten Raum Innsbruck grundsätzlich fragwürdigen Charakter. Davon abgesehen ist die Geschichte dieser Verordnung aber vor allem ein neuer Tiefpunkt des Umgangs der Regierung mit dem geltenden Recht: Die Verfahrensvorschriften des UVP-Gesetzes und die geltenden europarechtlichen Bestimmungen über die BürgerInnen-Beteiligung sind mit der nunmehrigen Verordnung grob vernachlässigt worden.

Gutachten, die bei der 2003 erfolgten öffentlichen Anhörung zum Projekt vorgelegt wurden, haben sich als falsch herausgestellt. Einzelne der Gutachter hatten selbst schriftlich erklärt, Änderungen der Bewertungsvorschriften hätten dazu geführt, dass die Umweltbeeinträchtigungen nicht mehr als vernachlässigbar dargestellt werden könnten. Mehr noch: Das BMVIT selbst hatte die Unbrauchbarkeit der Gutachten zugegeben!

Nun sind aber zusammen mit der Trassenverordnung neue Gutachter und neue Gutachten aufgetaucht, die im Rahmen des UVP-Verfahrens keine Rolle gespielt haben und die niemals öffentlich aufgelegt oder erörtert worden sind. Das UVP-Verfahren, das damit eigentlich wieder am Beginn steht, wird jetzt vom Ministerium mit einer Trassenverordnung beendet, deren Grundlagen nie Gegenstand des Verfahrens waren.

Offenbar kann ein verkehrspolitisch und wirtschaftlich völlig sinnloses Projekt nur durchgedrückt werden, indem der Rechtsstaat gebeugt wird. Das eine wie das andere ist bei dieser Regierung allerdings leider nicht mehr völlig erstaunlich. Es könnte sich der Eindruck aufdrängen, der Herr Vizekanzler habe seine Vorstellungen vom Rechtsstaat und vom Ignorieren der BürgerInnen auf seinen Auslandsreisen nach Russland oder China geformt. Zum ‚freiheitlichen’ Betonieren sind derartige Demokratie-Gebräuche natürlich hilfreich. Es ist aber klar festzuhalten, dass diese Vorgangsweise von Vizekanzler BM Gorbach und seinen unterstützenden und politisch befreundeten Verantwortlichen im BMVIT nicht mit Art. 20 Abs 1 der Bundesverfassung (‚Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe oder ernannte berufsmäßige Organe die Verwaltung.’) im Einklang zu bringen ist, da geltende österreichische Gesetze und europäische Richtlinien offenkundig nicht eingehalten wurden.

Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass das zeitgleich mit der Trassenverordnung als Beruhigungspille für die aufgebrachten Betroffenen verordnete LKW-Fahrverbot im Widerspruch zur StVO steht, was bei der ersten Beschwerde eines der zahlreichen der Vizekanzlerpartei nahestehenden Frächter zur Aufhebung vor dem Verfassungsgerichtshof führen wird; dann wäre die Autobahnausfahrt aber schon gebaut – ein an Scheinheiligkeit kaum zu überbietendes Manöver der Verantwortlichen im BMVIT.

Es kann aber wohl nicht sein, dass das Lieblingsprojekt eines ehemaligen FP-Gemeinderats, dann Ministersekretärs und nun Sektionschefs im BMVIT über eine rechtswidrig zustandegekommene Trassenverordnung auf dem Rücken der Bürger und der Umwelt umgesetzt wird.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, die Abgeordneten Petra Bayr, Anton Heinzl, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser, Johann Kurzbauer, Christoph Kainz, Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 03 23

Christoph Kainz              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann