1379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1270 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden

Im Rahmen des vorliegenden Entwurfes werden die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorates an das Seilbahngesetz 2003, an die Neustrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen und an die neuen schifffahrtsrechtlichen Regelungen angepasst.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfälle dem zuständigen Träger der Unfallversicherung anzuzeigen, dieser hat die Arbeitsunfälle an das zuständige Arbeitsinspektorat weiterzuleiten. In jenen Fällen, in denen keine Anzeigepflicht an den Träger der Unfallversicherung besteht und daher auch keine Weiterleitung erfolgen kann, sind Arbeitsunfälle in Verkehrsunternehmen vom Arbeitgeber direkt dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat anzuzeigen.

Zur Reduzierung eines nicht kostendeckenden Verwaltungsaufwandes bei der Einhebung von Kommissionsgebühren nach dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz wird die Bagatellgrenze der §§ 205 Abs. 2 sowie 212a Abs. 8 BAO von 50 Euro auch in das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz übernommen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1270 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 03 23

Peter Haubner              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann