1379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1270 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden
Im Rahmen des
vorliegenden Entwurfes werden die Bestimmungen über die Zuständigkeit des
Verkehrs-Arbeitsinspektorates an das Seilbahngesetz 2003, an die
Neustrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen und an die neuen
schifffahrtsrechtlichen Regelungen angepasst.
Grundsätzlich sind
Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfälle dem zuständigen Träger der
Unfallversicherung anzuzeigen, dieser hat die Arbeitsunfälle an das zuständige
Arbeitsinspektorat weiterzuleiten. In jenen Fällen, in denen keine
Anzeigepflicht an den Träger der Unfallversicherung besteht und daher auch
keine Weiterleitung erfolgen kann, sind Arbeitsunfälle in Verkehrsunternehmen
vom Arbeitgeber direkt dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat anzuzeigen.
Zur Reduzierung
eines nicht kostendeckenden Verwaltungsaufwandes bei der Einhebung von Kommissionsgebühren
nach dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz wird die Bagatellgrenze der
§§ 205 Abs. 2 sowie 212a Abs. 8 BAO von 50 Euro auch in das
Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz übernommen.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1270 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 03 23
Peter Haubner Kurt Eder
Berichterstatter Obmann