Entschließung

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht:

 

1. dem Nationalrat nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes einen Bericht über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen aller betroffenen Stellen, insbesondere auch der Gerichte und unter Berücksichtigung allfälliger Stellungnahmen der Patientenanwaltschaften sowie über allfällige mit der Errichtung von Patientenverfügungen verbundene Kosten vorzulegen;

 

2. Vorkehrungen zu treffen, damit Ärzte möglichst rasch und einfach vom Vorliegen einer Patientenverfügung Kenntnis erlangen können, und zu prüfen, ob das Vorliegen einer Patientenverfügung auf der E-Card ersichtlich gemacht werden kann.