Vorblatt
Problem:
Insbesondere auf
Grund der EU-Osterweiterung haben die ÖBB-Holding AG und ihre
Konzerngesellschaften in den nächsten Jahren einen erhöhten Investitionsbedarf
an Eisenbahnmaterial, den sie möglichst kostengünstig und fristenkonform mit
Kreditoperationen mit Bundeshaftung finanzieren möchten, die von
der Europäischen Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
(„EUROFIMA“) aufgenommen werden.
Ziel:
Der ÖBB-Holding AG
und ihren Konzerngesellschaften soll durch die Ermächtigung zur
Haftungsübernahme durch den Bund für bei der „EUROFIMA“ aufzunehmende Anleihen
eine kostengünstige Befriedigung ihres mittelfristigen Investitionsbedarfes
ermöglicht werden.
Inhalt:
Das Bundesgesetz,
mit dem die Haftungsübernahme geregelt wird, soll in der Weise geändert werden,
dass der zulässige Haftungsrahmen dem mittelfristigen Finanzierungsbedarf für
Eisenbahnmaterial dieser Gesellschaften angepasst wird.
Alternativen:
Keine
Auswirkungen
auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Eine wesentliche
Auswirkung auf die Beschäftigung ist nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf
den Wirtschaftsstandort sind positiv, weil die Besserung der
Verkehrsinfrastruktur erleichtert wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei geringem
Haftungsrisiko sind Einnahmenzuwächse aus den Haftungsentgelten zu erwarten.
Verhältnis
zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Mit den
beihilfenrechtlichen Vorschriften kompatibel, weil für die Haftungsübernahmen
ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird.
Normerzeugungsverfahren:
Gemäß Art. 42
Abs. 1 Z 4 B-VG ist die Mitwirkung des Bundesrates nicht
erforderlich.
Erläuterungen
Allgemeiner
Teil
Mit dem
vorliegenden Entwurf sollen die erforderlichen Investitionen der ÖBB-Holding AG
und ihrer Konzerngesellschaften für Rollmaterial (Triebfahrzeuge, Reisezugwagen
und Güterwagen), die insbesondere aufgrund der EU-Osterweiterung in den
nächsten Jahren zu tätigen sein werden, seitens des Bundes in der Form
unterstützt werden, dass der Haftungsrahmen für abkommensgemäße Finanzierungen
durch die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von
Eisenbahnmaterial (EUROFIMA) erhöht wird. Die vorgeschlagene Regelung ist mit
den beihilferechtlichen Vorschriften der EU vereinbar, weil für diese
Haftungsübernahmen ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird. Finanzierungen
und Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften sind von den
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU ausgenommen.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit
des Bundes für die Gesetzgebung im Gegenstand gründet sich auf Art. 10
Abs. 1 Z 4 B-VG.
Besonderer
Teil
Zu § 2
Z 1:
Der Haftungsrahmen
der ÖBB-Holding AG und ihrer Konzerngesellschaften für EUROFIMA-Finanzierungen
wird von 1 200 Millionen Euro für Kapital und 1 200 Millionen
Euro für Zinsen auf jeweils 1 975 Millionen Euro erhöht.
Textgegenüberstellung
Geltende
Fassung: |
Vorgeschlagene
Fassung: |
§ 2. … |
§ 2.
… |
1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung
1 200 Millionen Euro an Kapital und 1 200 Millionen Euro an Zinsen
und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend
ausgenutzt werden kann; |
1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung
1 975 Millionen Euro an Kapital und 1 975 Millionen Euro an Zinsen
und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend
ausgenutzt werden kann; |