Vorblatt

Problem:

Insbesondere auf Grund der EU-Osterweiterung haben die ÖBB-Holding AG und ihre Konzerngesellschaften in den nächsten Jahren einen erhöhten Investitionsbedarf an Eisenbahnmaterial, den sie möglichst kostengünstig und fristenkonform mit Kreditoperationen mit Bundeshaftung finanzieren möchten, die von der Europäischen Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial („EUROFIMA“) aufgenommen werden.

Ziel:

Der ÖBB-Holding AG und ihren Konzerngesellschaften soll durch die Ermächtigung zur Haftungsübernahme durch den Bund für bei der „EUROFIMA“ aufzunehmende Anleihen eine kostengünstige Befriedigung ihres mittelfristigen Investitionsbedarfes ermöglicht werden.

Inhalt:

Das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme geregelt wird, soll in der Weise geändert werden, dass der zulässige Haftungsrahmen dem mittelfristigen Finanzierungsbedarf für Eisenbahnmaterial dieser Gesellschaften angepasst wird.

Alternativen:

Keine

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Eine wesentliche Auswirkung auf die Beschäftigung ist nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort sind positiv, weil die Besserung der Verkehrsinfrastruktur erleichtert wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei geringem Haftungsrisiko sind Einnahmenzuwächse aus den Haftungsentgelten zu erwarten.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Mit den beihilfenrechtlichen Vorschriften kompatibel, weil für die Haftungsübernahmen ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird.

Normerzeugungsverfahren:

Gemäß Art. 42 Abs. 1 Z 4 B-VG ist die Mitwirkung des Bundesrates nicht erforderlich.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die erforderlichen Investitionen der ÖBB-Holding AG und ihrer Konzerngesellschaften für Rollmaterial (Triebfahrzeuge, Reisezugwagen und Güterwagen), die insbesondere aufgrund der EU-Osterweiterung in den nächsten Jahren zu tätigen sein werden, seitens des Bundes in der Form unterstützt werden, dass der Haftungsrahmen für abkommensgemäße Finanzierungen durch die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA) erhöht wird. Die vorgeschlagene Regelung ist mit den beihilferechtlichen Vorschriften der EU vereinbar, weil für diese Haftungsübernahmen ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird. Finanzierungen und Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften sind von den vergaberechtlichen Bestimmungen der EU ausgenommen.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung im Gegenstand gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG.

Besonderer Teil

Zu § 2 Z 1:

Der Haftungsrahmen der ÖBB-Holding AG und ihrer Konzerngesellschaften für EUROFIMA-Finanzierungen wird von 1 200 Millionen Euro für Kapital und 1 200 Millionen Euro für Zinsen auf jeweils 1 975 Millionen Euro erhöht.


Textgegenüberstellung

Geltende Fassung:

Vorgeschlagene Fassung:

§ 2.

§ 2.

           1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung 1 200 Millionen Euro an Kapital und 1 200 Millionen Euro an Zinsen und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend ausgenutzt werden kann;

           1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung 1 975 Millionen Euro an Kapital und 1 975 Millionen Euro an Zinsen und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend ausgenutzt werden kann;