1401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/11 (III-179 der Beilagen)

Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei der Gebarungsüberprüfung der Österreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen getroffen  hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem Ausschuss am 6. Dezember 2005 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 14. Dezember 2005 und am 5. April 2006 behandelt.

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Mit Stimmenmehrheit wurde am 5. April 2006 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des

 des gegenständlichen Berichtes

zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

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Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/11 (III-179 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2006 04 05

Hermann Gahr Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann