1402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über die
Regierungsvorlage (1298 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die „Diplomatische Akademie Wien“ (DAK-Gesetz 1996) geändert wird.
Die Diplomatische Akademie (DA) hat sich in den letzten Jahren im – durch
das im Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien – vorgegebenen Rahmen
erfolgreich entwickelt. Die steigende Zahl der – vor allem auch ausländischen –
Interessenten für die akademischen Programme, die von der DA angeboten werden,
ist ein Beweis für die Attraktivität eines Studiums an der DA.
Die Änderung der europäischen und internationalen Universitätslandschaft,
insbesondere durch den Bologna-Prozess, stellt die DA vor neue Herausforderungen.
Die Einführung des Bakkalaureats (B.A.) und des darauf aufbauenden
Master-Studiums in vielen Staaten zwingt die DA, ihre Stellung im europäischen
Universitätssystem neu zu überdenken. Bisher wurde das Studienangebot der DA
von den Studierenden als eine Ergänzung (Zusatzqualifikation) zu bereits
absolvierten Universitätsstudien gesehen. Fragen der akademischen Anerkennung
des M.A.I.S. -Programms durch potentielle Arbeitgeber stellten sich nicht,
da bereits das Grundstudium als Nachweis einer (umfassenden) akademischen
Ausbildung durch die Arbeitgeber gesehen wurde, das durch das Studium an der DA
ergänzt und vertieft wurde.
Durch die Änderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses zeigte sich jedoch in
den letzten zwei Jahren, dass eine Reihe von Absolventen, die vor ihrer
Aufnahme eine (drei- oder vierjährige) B.A. Ausbildung abgeschlossen hatten,
Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S. als eine akademische
Ausbildung hatten. Sie wurden von Arbeitgebern oder Universitäten lediglich als
B.A. Absolventen betrachtet und das Studium im Master-Programm der DA (zugleich
Universitätslehrgang der Universität Wien gemäß § 56 UG 2002) nicht
als eine Qualifikation angesehen, die einem „Master“-Studium vergleichbar ist.
Dieser Umstand führte bei den Studierenden an der DA zu Verunsicherungen
über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der DA in Wien. Um sicherzustellen,
dass die DA auch in Zukunft für Studierende, aber auch für Vortragende aus der
ganzen Welt attraktiv bleibt, ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
notwendig.
Ziel einer Novellierung des Bundesgesetzes über die Diplomatische Akademie
Wien ist es, die Studien an der DA in den Bologna-Prozess einzuordnen und damit
Studierenden die Sicherheit zu geben, dass ihr Studium an der DA international
anerkannt wird (Erlangung des Masters mit dem Nachweis von 120 ECTS-Punkten
aufbauend auf einem Grundstudium von mindestens 180 ECTS).
Der
Außenpolitische Ausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 06. April 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula
Plassnik und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr.
h.c. Peter Schieder .
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger,
Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner
und Mag. Ulrike Lunacek einen Abänderungsantrag
eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Hinsichtlich des
§ 1 DAK-Gesetz zielt der Antrag darauf ab, dem Namen „Diplomatische Akademie“
durch die Novellierung nicht nur eine englischsprachige, sondern auch eine
französischsprachige Zusatzbezeichnung hinzuzufügen. Damit soll der Tradition
der Diplomatischen Akademie und der Bedeutung des Französischen in den
internationalen Beziehungen Rechnung getragen werden.
Im § 16 Abs. 1 Z 3
DAK-Gesetz soll durch die Hinzufügung der Worte „Eine Weiterbestellung ist
möglich“ ausdrücklich vorgesehen werden, dass die Tätigkeit von Gastprofessoren
über die maximal zweijährige Vertragsdauer hinaus durch eine Weiterbestellung
verlängert werden kann.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. Josef Cap,
Herbert Scheibner und Mag. Ulrike Lunacek einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2006 04 06
Wolfgang
Großruck Dr. h.c. Peter Schieder
Berichterstatter Obmann