1415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Sportangelegenheiten
über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines „Anti-Dioping-Gesetzes“
Die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 6. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Anti-Doping-Konvention
des Europarates wurde in Österreich bis heute noch nicht vollständig umgesetzt,
obwohl sich Österreich dazu verpflichtet hat. Bislang kam es nur zu
Teillösungen.
Die Änderung des
Arzneimittelgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes, des Medizinproduktegesetzes
und des Arzneibuchgesetzes im Dezember 2001 sollte u.a. die Bekämpfung von
Doping im Sport sowie im Freizeit- und Jugendbereich sowie im sportnahen
Bereich (z.B. Fitness- und Bodybuilding-Studios) sicherstellen. Konkret sollte
somit die Dopingbekämpfung durch Kontrollen sowohl im Sportbereich als auch bei
Fitnessinstituten ermöglicht werden. Diese Zielsetzung war einerseits zu
begrüßen, die konkrete Regelung im Arzneimittelgesetz war aber nicht nur
kritisch zu hinterfragen, sondern generell abzulehnen. Dies deshalb, weil diese
Gesetzesänderungen zu kurz griffen, da u.a. der Anwendungsbereich sowie
Vollziehung und die Kontrolle eingeschränkt geregelt wurden (z.B. verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel). Auch damit wurde daher die Anti-Doping-Konvention
des Europarates nicht vollständig umgesetzt. Eine Novelle zur Änderung des
Bundessportförderungsgesetzes mit Anti-Doping-Bestimmungen kam zwar in
Begutachtung (Mai 2002), durch die vorzeitige Auflösung des Nationalrates
konnte jedoch dieser Entwurf parlamentarisch keiner weiteren Behandlung
unterzogen werden.
Die bestehenden
Regelungen im Arzneimittelgesetz und die - möglicherweise – zukünftigen im
Bundessportförderungsgesetz zur Dopingbekämpfung schaffen keine systematische,
klare sowie rechtsstaatlich unbedenkliche Grundlage zur Bekämpfung von Doping
in Sport und Freizeit (z.B. unterschiedliche Zuständigkeiten, Kontrollorgane
und Sanktionen, sowie fehlende Verfahrensgarantien und Rechtsschutz.) Auch den
verfassungsrechtlichen Geboten würde damit nicht entsprechend Rechnung getragen
werden. Im übrigen war dieser zit. Entwurf in vielen Bereichen unsystematisch,
unvollständig und widersprüchlich.
Neben einer
umfassenden Aufklärung der Bevölkerung geht es europaweit um einheitliche und
wirkungsvolle Regelungen sowie Sanktionen gegenüber HerstellerInnen,
VerkäuferInnen, TrainerInnen, ÄrztInnen und SportlerInnen, die Dopingmittel in
Verkehr bringen oder selbst einnehmen. Dies muss natürlich auch für
Sportverbände und Sportvereine sowie deren Funktionäre und Sponsoren gelten,
die in Dopingfälle verwickelt sind.
Das vorliegende
Regierungsprogramm für die XXII. GP enthält überaschenderweise kein
Bekenntnis zu Maßnahmen zur
Dopingbekämpfung in Sport und Freizeit.
Nun haben sich die
internationalen Sportorganisationen und die Regierungen bei der 2. Welt-
Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen am 5.3.2003 auf einen
‚Welt-Anti-Doping-Code’ geeinigt. Die Vertreter der Regierungen unterzeichneten
dabei die ‚Erklärung von Kopenhagen’, mit der die Länder ‚politisch und
moralisch’ den Anti-Doping-Code unterstützen. Insgesamt haben 73 Regierungen,
unter ihnen auch Österreich, das Dokument unterschrieben oder die Bereitschaft
dazu bekundet. Die Resolution soll die Vorstufe zu einer Konvention werden.
Eine gute Basis dafür bietet die Anti-Doping-Konvention des Europarates aus dem
Jahre 1989. Das Internationale Olympische Comitee (IOC) strebt mit
Dringlichkeit eine Ratifizierung vor den Winterspielen 2006 in Turin an. Die
internationalen Sportverbände sollen den Kodex schon bis zu den Spielen 2004 in
Athen in ihre Statuten übernommen haben. Nach Auskunft des IOC werde die
Verweigerung dieses Welt-Anti-Doping-Codes mit Ausschluss von Olympischen
Spielen geahndet werden. Städte in Ländern, deren Regierungen den Code nicht
annehmen wollen, würden bei der Bewerbung um Olympische Spiele nicht
berücksichtigt. Daher ist es nun für die Salzburger Bewerbung für die
Winterspiele 2010 notwendig, den Welt-Anti-Doping-Code fristgerecht anzunehmen,
um die Salzburger Bewerbung nicht zu gefährden.
Sportpolitisch ist
es daher einerseits absolut notwendig, dass die österreichischen Sportverbände
diesen Anti-Doping-Code fristgerecht in ihre Statuten übernehmen, um ihren
Ausschluss von olympischen Spielen nicht zu riskieren. Andererseits ist es aber
auch aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, in der österreichischen
Rechtsordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung des
Doping-Missbrauches, die Anordnung von Sanktionen (z.B. Berufsverbote) und den
Rechtsschutz Betroffener zu schaffen. Regelungen zur Dopingbekämpfung in
verschiedenen Rechtsmaterien erschweren überdies die Bekämpfung des
Dopingmissbrauchs; es sollte daher auch aus rein sachlichen Überlegungen eine
eigene bundesgesetzliche Regelung getroffen werden.“
Der Ausschuss für
Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen
Sitzungen am 26. November 2003 und am 18. April 2006 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des
Berichterstatters Abgeordneter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Herta Mikesch,
Astrid Stadler, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Elmar Lichtenegger,
Peter Haubner, Mag. Terezija Stoisits
sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer und die
Ausschussobfrau Abgeordnete Beate Schasching.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, um die im
Entschließungsantrag genannte Frist zu erstrecken.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des erwähnten
Abänderungsantrages keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 04 18
Peter Haubner Beate Schasching
Berichterstatter Obfrau