1415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines „Anti-Dioping-Gesetzes“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Anti-Doping-Konvention des Europarates wurde in Österreich bis heute noch nicht vollständig umgesetzt, obwohl sich Österreich dazu verpflichtet hat. Bislang kam es nur zu Teillösungen.

Die Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes, des Medizinproduktegesetzes und des Arzneibuchgesetzes im Dezember 2001 sollte u.a. die Bekämpfung von Doping im Sport sowie im Freizeit- und Jugendbereich sowie im sportnahen Bereich (z.B. Fitness- und Bodybuilding-Studios) sicherstellen. Konkret sollte somit die Dopingbekämpfung durch Kontrollen sowohl im Sportbereich als auch bei Fitnessinstituten ermöglicht werden. Diese Zielsetzung war einerseits zu begrüßen, die konkrete Regelung im Arzneimittelgesetz war aber nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern generell abzulehnen. Dies deshalb, weil diese Gesetzesänderungen zu kurz griffen, da u.a. der Anwendungsbereich sowie Vollziehung und die Kontrolle eingeschränkt geregelt wurden (z.B. verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel). Auch damit wurde daher die Anti-Doping-Konvention des Europarates nicht vollständig umgesetzt. Eine Novelle zur Änderung des Bundessportförderungsgesetzes mit Anti-Doping-Bestimmungen kam zwar in Begutachtung (Mai 2002), durch die vorzeitige Auflösung des Nationalrates konnte jedoch dieser Entwurf parlamentarisch keiner weiteren Behandlung unterzogen werden.

Die bestehenden Regelungen im Arzneimittelgesetz und die - möglicherweise – zukünftigen im Bundessportförderungsgesetz zur Dopingbekämpfung schaffen keine systematische, klare sowie rechtsstaatlich unbedenkliche Grundlage zur Bekämpfung von Doping in Sport und Freizeit (z.B. unterschiedliche Zuständigkeiten, Kontrollorgane und Sanktionen, sowie fehlende Verfahrensgarantien und Rechtsschutz.) Auch den verfassungsrechtlichen Geboten würde damit nicht entsprechend Rechnung getragen werden. Im übrigen war dieser zit. Entwurf in vielen Bereichen unsystematisch, unvollständig und widersprüchlich.

Neben einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung geht es europaweit um einheitliche und wirkungsvolle Regelungen sowie Sanktionen gegenüber HerstellerInnen, VerkäuferInnen, TrainerInnen, ÄrztInnen und SportlerInnen, die Dopingmittel in Verkehr bringen oder selbst einnehmen. Dies muss natürlich auch für Sportverbände und Sportvereine sowie deren Funktionäre und Sponsoren gelten, die in Dopingfälle verwickelt sind.

Das vorliegende Regierungsprogramm für die XXII. GP enthält überaschenderweise kein Bekenntnis  zu Maßnahmen zur Dopingbekämpfung in Sport und Freizeit.

Nun haben sich die internationalen Sportorganisationen und die Regierungen bei der 2. Welt- Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen am 5.3.2003 auf einen ‚Welt-Anti-Doping-Code’ geeinigt. Die Vertreter der Regierungen unterzeichneten dabei die ‚Erklärung von Kopenhagen’, mit der die Länder ‚politisch und moralisch’ den Anti-Doping-Code unterstützen. Insgesamt haben 73 Regierungen, unter ihnen auch Österreich, das Dokument unterschrieben oder die Bereitschaft dazu bekundet. Die Resolution soll die Vorstufe zu einer Konvention werden. Eine gute Basis dafür bietet die Anti-Doping-Konvention des Europarates aus dem Jahre 1989. Das Internationale Olympische Comitee (IOC) strebt mit Dringlichkeit eine Ratifizierung vor den Winterspielen 2006 in Turin an. Die internationalen Sportverbände sollen den Kodex schon bis zu den Spielen 2004 in Athen in ihre Statuten übernommen haben. Nach Auskunft des IOC werde die Verweigerung dieses Welt-Anti-Doping-Codes mit Ausschluss von Olympischen Spielen geahndet werden. Städte in Ländern, deren Regierungen den Code nicht annehmen wollen, würden bei der Bewerbung um Olympische Spiele nicht berücksichtigt. Daher ist es nun für die Salzburger Bewerbung für die Winterspiele 2010 notwendig, den Welt-Anti-Doping-Code fristgerecht anzunehmen, um die Salzburger Bewerbung nicht zu gefährden.

Sportpolitisch ist es daher einerseits absolut notwendig, dass die österreichischen Sportverbände diesen Anti-Doping-Code fristgerecht in ihre Statuten übernehmen, um ihren Ausschluss von olympischen Spielen nicht zu riskieren. Andererseits ist es aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, in der österreichischen Rechtsordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung des Doping-Missbrauches, die Anordnung von Sanktionen (z.B. Berufsverbote) und den Rechtsschutz Betroffener zu schaffen. Regelungen zur Dopingbekämpfung in verschiedenen Rechtsmaterien erschweren überdies die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs; es sollte daher auch aus rein sachlichen Überlegungen eine eigene bundesgesetzliche Regelung getroffen werden.“

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 26. November 2003 und am 18. April 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Johann Maier  die Abgeordneten Herta Mikesch, Astrid Stadler, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Elmar Lichtenegger, Peter Haubner, Mag. Terezija Stoisits sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Beate Schasching.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, um die im Entschließungsantrag genannte Frist zu erstrecken.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 04 18

Peter Haubner                      Beate Schasching

 

       Berichterstatter                     Obfrau