Anlage
Begründung
des Einspruches
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und
der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)
geändert wird
Mit diesem
Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll eine unterjährige Dividende der ÖIAG
ermöglicht werden. Damit soll noch für das Jahr 2006 ein Dividenden-Vorschuss
auf künftige – noch ungewisse – Erträge der ÖIAG gebilligt werden, der
offensichtlich das letzte Budget der jetztigen Bundesregierung beschönigen
soll.
Konkret können
dadurch die Erlöse aus dem Verkauf der Post AG und auch weiterer eventueller
Privatisierungen noch im laufenden Jahr 2006 als vorgezogene Dividenden
ausgegeben werden, die normalerweise erst im folgenden Jahr möglich gewesen
wären. – Ohne zunächst den tatsächlichen bilanzmäßigen Gewinn der ÖIAG festzustellen
und dann erst die Dividende festzulegen, wie das für jede andere österreichische
Aktiengesellschaft aus guten Gründen vorgeschrieben ist. Die Privatisierungen
der ÖIAG verkommen durch diese Novelle zur reinen Budgetkosmetik.
Damit ist
offensichtlich: Von Anfang an, bereits seit dem Herbst des Jahres 2005, wurde
der Verkauf der Post in Wahrheit mit der Zielsetzung „Stopfen der Budgetlöcher
2006“ ins Auge gefasst. Zusätzlich ist nicht gewährleistet, dass der Post für
ihr zukünftiges Konzept, u.a. etwa eine Expansionstrategie, Budgetmittel zur
Verfügung stehen werden.
Ferner besteht der
Einwand, dass die seitens der Regierungsparteien behauptete Verwendung des Dividendenvorschusses
für Zwecke der Forschungsförderung sich nicht zwingend unmittelbar aus dem
Gesetz ergibt, weil dies in der Novelle des ÖIAG-Gesetzes eben so explizit
nicht vorgesehen ist. Lediglich in den Erläuterungen wird darauf hingewiesen,
dass der Vorschuss „unter anderem zur Finanzierung der Forschungsanleihe“
herangezogen werden kann. Damit ist erstens klargestellt, dass die Einnahmen
eben explizit nicht ausschließlich zur Finanzierung der Forschungsanleihe
herangezogen werden müssen. Darüber hinaus ist zweitens auch klar gestellt,
dass die Forschungsanleihe um diese Beträge keinesfalls aufgestockt werden
muss, weil davon selbst in den Erläuterungen nicht die Rede ist – auch wenn die
Bundesregierung glauben machen wollte, dass dadurch zusätzliche Mittel für die
Forschung bereit stünden.
Schließlich wäre
eine Verknüpfung der Finanzierung von Forschungsförderung mit Dividenden der
ÖIAG auch generell problematisch, weil dies einerseits nur den Druck auf
Privatisierungen erhöht und andererseits mit Einmaleffekten keine nachhaltige
Finanzierung der Forschungsförderung sichergestellt ist.
Im Interesse der
Bundesländer, die durch einen Verkauf der Post mit weiteren
Postamtsschließungen und einem weiteren Mitarbeiterabbau im ländlichen Raum
bedroht und negativ betroffen sind, erhebt der Bundesrat gegen den
Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen Einspruch.