Anlage

 

Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird

Mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll eine unterjährige Dividende der ÖIAG ermöglicht werden. Damit soll noch für das Jahr 2006 ein Dividenden-Vorschuss auf künftige – noch ungewisse – Erträge der ÖIAG gebilligt werden, der offensichtlich das letzte Budget der jetztigen Bundesregierung beschönigen soll.

Konkret können dadurch die Erlöse aus dem Verkauf der Post AG und auch weiterer eventueller Privatisierungen noch im laufenden Jahr 2006 als vorgezogene Dividenden ausgegeben werden, die normalerweise erst im folgenden Jahr möglich gewesen wären. – Ohne zunächst den tatsächlichen bilanzmäßigen Gewinn der ÖIAG festzustellen und dann erst die Dividende festzulegen, wie das für jede andere österreichische Aktiengesellschaft aus guten Gründen vorgeschrieben ist. Die Privatisierungen der ÖIAG verkommen durch diese Novelle zur reinen Budgetkosmetik.

Damit ist offensichtlich: Von Anfang an, bereits seit dem Herbst des Jahres 2005, wurde der Verkauf der Post in Wahrheit mit der Zielsetzung „Stopfen der Budgetlöcher 2006“ ins Auge gefasst. Zusätzlich ist nicht gewährleistet, dass der Post für ihr zukünftiges Konzept, u.a. etwa eine Expansionstrategie, Budgetmittel zur Verfügung stehen werden.

Ferner besteht der Einwand, dass die seitens der Regierungsparteien behauptete Verwendung des Dividendenvorschusses für Zwecke der Forschungsförderung sich nicht zwingend unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, weil dies in der Novelle des ÖIAG-Gesetzes eben so explizit nicht vorgesehen ist. Lediglich in den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass der Vorschuss „unter anderem zur Finanzierung der Forschungsanleihe“ herangezogen werden kann. Damit ist erstens klargestellt, dass die Einnahmen eben explizit nicht ausschließlich zur Finanzierung der Forschungsanleihe herangezogen werden müssen. Darüber hinaus ist zweitens auch klar gestellt, dass die Forschungsanleihe um diese Beträge keinesfalls aufgestockt werden muss, weil davon selbst in den Erläuterungen nicht die Rede ist – auch wenn die Bundesregierung glauben machen wollte, dass dadurch zusätzliche Mittel für die Forschung bereit stünden.  

Schließlich wäre eine Verknüpfung der Finanzierung von Forschungsförderung mit Dividenden der ÖIAG auch generell problematisch, weil dies einerseits nur den Druck auf Privatisierungen erhöht und andererseits mit Einmaleffekten keine nachhaltige Finanzierung der Forschungsförderung sichergestellt ist.

Im Interesse der Bundesländer, die durch einen Verkauf der Post mit weiteren Postamtsschließungen und einem weiteren Mitarbeiterabbau im ländlichen Raum bedroht und negativ betroffen sind, erhebt der Bundesrat gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen Einspruch.