1448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII.GP GP
Volksbegehren
„Volksbegehren - Österreich bleib frei!"
1.
Die Unterstützer
dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein
Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
„Volksbegehren
- Österreich bleib frei!"
Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz
beschließen,
1) dass
der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung
garantiert wird und
2) dass
weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung
3) noch
die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei
ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in
Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt.
Begründung
|
Es gibt Augenblicke im Leben, in denen
Schweigen zur Schuld und Sprechen zur Notwendigkeit wird. Eine Bürgerpflicht,
eine moralische Herausforderung, ein kategorischer Imperativ, dem man sich
nicht entziehen kann. (Oriana Fallaci, Die Wut und der Stolz) |
Das vorliegende Volksbegehren verfolgt drei Ziele:
➣ die Bewahrung der österreichischen
Neutralität
➣ die Vereitelung des
EU-Beitritts der Türkei
➣ die Abwehr der
EU-Verfassung in der vorliegenden Form.
Alle drei Themen - sei es die Neutralität, die
Mitgliedschaft der Türkei in der EU oder die EU-Verfassung - bestimmen das
Schicksal unseres Landes auf lange Sicht. Entscheidungen, die sich auf sie
beziehen, beeinflussen das Leben jedes einzelnen Bürgers. Sie sind daher zu
wichtig, um von den Vertretern des Souveräns in Regierung und Parlament im
Alleingang getroffen zu werden. Hier muss vielmehr der Souverän selbst zu Wort
kommen. Umso mehr, als die Volksvertreter im Begriff stehen, das Mandat des
Machtgebers - und dieser ist das Volk - in paternalistisch-autoritärer Weise zu
missbrauchen.
Das politische Establishment
➣ höhlt die Neutralität
juristisch aus - scheinheiligen Sonntagsreden zum Trotz und gemäß der Technik,
einen Baum nach und nach zu vergiften, um den Vorwand dafür zu schaffen, man
müsse ihn fällen
➣ stemmt sich dem
EU-Beitritt der Türkei halbherzig entgegen, während es ihn doch in Wahrheit mit
der europäischen Türken-Lobby hinterrücks betreibt
➣ hat die EU-Verfassung
ratifiziert und hätte seinen Beitrag zur Inkraftsetzung dieses Machwerks
geleistet, wenn nicht demokratischere Regierungen ihren Völkern die Gelegenheit
gegeben hätten, diesen Prozess - vorderhand - auszusetzen.
Tatsächlich sind die Österreicher in großer Mehrheit
für die Beibehaltung der Neutralität, gegen
den EU-Beitritt der Türkei und gegen die EU-Verfassung. Alle Umfragen der
letzten Jahre belegen das.
Säßen im Parlament wirklich Repräsentanten des Volkes,
die es nicht für schändlich hielten, dessen Willen widerzuspiegeln, so käme
dieser Volkswillen hinsichtlich jeder der in Rede stehenden Themen in
qualifizierten Mehrheiten zum Ausdruck. Eine unterwürfige Haltung gegenüber den
Brüsseler Eurokraten, ein feiges Schielen nach dem Ausland, eine größere
Identifikation mit der megalomanen EU-Utopie als mit den Bedürfnissen
Österreichs verhindern das. Die Machthaber im Staate missachten aber nicht nur
den Standpunkt derer, von denen sie ihre Macht herleiten, ihr Machtmissbrauch
widerstrebt auch dem Artikel 1 der österreichischen
Bundesverfassung, wo es heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr
Recht geht vom Volke aus.“
I. Gute Gründe für ein Nein zum EU-Beitritt der Türkei
sind:
1. Ein EU-Beitritt der Türkei würde den Zustand der Union zulasten
ihrer Mitgliedsstaaten - auch Österreichs - weiter verschlechtern. „Die
Kopenhagener Kriterien regeln den möglichen Beitritt eines Landes zur
Europäischen Union. Bestandteil dieser Kriterien ist auch die Integrationsfähigkeit
der EU. Nach geographischer Ausdehnung, Bevölkerungszahl, nationaler und
kultureller Identität, ökonomischer und politischer Struktur ist die Türkei mit
den bisherigen Beitrittsländern aber nicht zu vergleichen." (Angela
Merkel, dt. Bundeskanzlerin)
2. Die Türkei ist kein europäisches Land. Tatsächlich
ist sie es weder geographisch noch
kulturell. Nur 5 Prozent der Türkei liegen in Europa und weniger als 10
Prozent der Bevölkerung leben dort. Das Erbe der griechischen Antike,
das römische Recht, die jüdisch-christliche Ethik, die Renaissance und die
Aufklärung sind an der Türkei weitgehend
vorübergegangen. Die Identifikation mit der Werteordnung Europas ist selbst
im europäischen Teil der Türkei, in Türkisch-Thrakien, nur wenig ausgeprägt.
Was Anatolien betrifft, so kann davon keine Rede sein.
Die
Aufnahme der Türkei würde überdies einen Präzedenzfall mit unabsehbaren
Auswirkungen schaffen: Wer ein außereuropäisches Land aufnimmt, könnte auch
Israel und den Maghrebstaaten, der Ukraine, Weißrussland und Russland eine Aufnahme schwerlich verweigern. Europa als
geographische Einheit, als gemeinsamer Geschichts- und Kulturraum, hörte
auf zu existieren.
3. Ankara missachtet die Menschenrechte. Wie die türkische
Menschenrechtsorganisation Human Rights Foundation mitteilt, wird in der Türkei
auch heute noch flächendeckend gefoltert. Allein bis August 2005 wurden 600
Folterfälle dokumentiert. Mehr als 800 Türken suchten heuer in Österreich um
politisches Asyl an. Weit über 12.000 türkische Asylwerber kamen seit 2003 nach
Deutschland. Bis heute leugnet die türkische Regierung den Völkermord an den
Armeniern in den Jahren 1895/96 und 1914/15. Dr. Tessa Hoffmann, die Armenien-
Koordinatorin der Gesellschaft für bedrohte Völker, spricht von der „Vernichtung
von 3,5 Millionen christlichen Bürgern, unter ihnen 1,5 Millionen
Armenier." Ethnische Minderheiten, sagt sie, würden noch immer
diskriminiert. - „Solange es Christen nicht möglich ist, in der Türkei Kirchen
zu bauen oder auch nur zu renovieren oder ihre eigenen Priester zu haben,
solange kann niemand ernsthaft behaupten, in der Türkei gelte
Religionsfreiheit." (Wolfgang Schäuble)
4. Im Falle des Beitritts droht eine
Masseneinwanderung mit unabsehbaren Folgen für das Gesellschaftsgefüge
der Ziel-Länder. In der EU herrscht das Prinzip der Freizügigkeit. Jeder
darf hinziehen, wohin es ihm gefällt. Gelten würde das auch für die Türken. 30
Millionen Menschen leben auf dem Land mit einem Durchschnittseinkommen von 50 Euro. Die EU-Kommission prognostiziert daher,
dass etwa drei Millionen Menschen ihre anatolische Heimat auf dem Weg
nach Westen verlassen würden. Schon heute gibt es Schulklassen in Wien mit nur
einem Schüler, dessen Muttersprache Deutsch ist. Von 200.000 Schulkindern
kommen bereits 80.000 aus Familien mit
nichtdeutscher Muttersprache. Angespannt ist auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt:
Mittlerweile erreicht die Arbeitslosigkeit in Österreich stets neue
Rekordmarken. Die EU hat das ihre zu diesen Horrorzahlen beigetragen:
Produktionsverlagerungen ins Ausland, Fremdarbeiter, die unter dem Deckmantel
der EU-Dienstleistungsrichtlinie ihre Arbeitskraft zu Dumpinglöhnen anbieten.
Der
EU-Beitritt der Türkei würde zigtausende weitere Arbeitsuchende ins Land
pumpen. Eine weitere Zuwanderung würde aber nicht nur die Probleme auf dem Arbeitsmarkt verschärfen, sondern auch in den
Schulen und in den Wohnsiedlungen. Neue Ghettos würden entstehen,
Parallelgesellschaften weiter gefestigt.
5. Die Türkei hat eine Kultur, die mit der
abendländischen Werteordnung nicht kompatibel ist. Schon heute leben
15 Millionen Moslems in der EU. Viele von ihnen fallen wegen ihrer Integrationsschwierigkeiten auf, zuletzt in England,
Frankreich oder Holland (Mord an Theo van Gogh aus religiösen Gründen,
Morddrohungen gegen holländische Politiker). Deutsche Studien haben ergeben,
dass die innerfamiliäre Gewalt, vor allem gegen Frauen, in türkischen Familien
signifikant höher ist als in deutschen Familien. Die Gewaltbereitschaft
türkischer Jugendlicher ist die höchste aller ethnischen Gruppen. „Warum soll
ein Land in die EU, dessen Väter immer noch Töchter zwangsverheiraten, dessen
Frauen immer noch der so genannten Familienehre wegen umgebracht werden? In
dessen Rechtssprechung es nicht nach den Menschenrechten geht?" (Elke Heidenreich).
Ganz
allgemein erscheint die Vereinbarkeit moslemischer und europäischer Werte
höchst zweifelhaft. Die Gefahr ist daher groß, dass der weitere Zuzug von
Menschen aus dem islamischen Kulturkreis
den Keim von Unruhen in Europa noch breiter streut als bisher. Nichts weist daraufhin, dass der Islam
toleranter wird. Im Gegenteil. Wie das
französische Beispiel zeigt, schafft die Politik der Zuwanderung Probleme, die
sie nicht lösen kann. Der Versuch, Kulturen zusammenzuzwingen, die nicht
zusammenpassen, lässt sich den Völkern Europas gegenüber nicht verantworten.
6. Die Kosten sind nicht zu bewältigen: weder finanziell, politisch noch sozial. Der
Beitritt der Türkei wäre weitaus teurer als die Aufnahme aller zehn
neuen Mitgliedsländer. Würde die EU die
Türkei genauso behandeln, so hätte „der Riese am Bosporus" Anspruch auf
Fördermittel in der Höhe von 45 Millionen Euro. Als größter Staat
innerhalb der EU würde die Türkei in den europäischen Institutionen den gleichen Rang erhalten wie Frankreich,
Deutschland oder Großbritannien. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU
erhielte das ärmste Land eine politisch dominierende Rolle.
7. Die
Türkei muss ihre Entwicklung selbst bestimmen. Immer wieder hört man das Argument, es sei wichtig,
die Türkei aufzunehmen, weil sie „sonst in einen anti- europäischen,
fundamentalistischen Islam abdrifte" (Günther Verheugen). Dieser Ansatz ist falsch, muss doch die Türkei die
Gefahr einer Islamisierung des Landes aus eigener Kraft überwinden.
Keinesfalls kann es Aufgabe der EU sein, die Demokratie in der Türkei zu
festigen. Jede derartige „Entwicklungshilfe" würde als Fremdbestimmung
interpretiert werden und extremistische Kräfte auf den Plan rufen. Daraus
könnte eine neue Bedrohung für Europa erwachsen. Die Union kann der Türkei die
europäischen Werte daher weder aufzwingen noch kann sie ihr ein Bekenntnis zu
diesen Werten erlassen. Das Miteinander von Demokratie und Menschenrechten nach
europäischem Standard auf der einen und Religion auf der anderen Seite muss
also ein Bedürfnis und eine autonome Errungenschaft der türkischen
Zivilgesellschaft sein. Ob eine „europäische" Türkei ein gutes Beispiel
für andere islamische Staaten abgibt, hat darum mit einer Vollmitgliedschaft
bei der EU nichts zu tun. Unterstellte man nämlich einen Demokratisierungsauftrag
der EU, musste die Union auch Pakistan oder
Iran die Mitgliedschaft anbieten.
8. Die
Türkei ist keine Brücke zwischen Ost und West, zwischen der islamischen Welt
und dem Abendland. Helmut Schmidt hat in der Zeitung „Die Zeit" zu
Recht darauf hingewiesen, dass die Wirkung
des Modells Türkei in der arabischen Welt begrenzt ist, weil diese mit
der Türkei eine Kolonialherrschaft verbindet. Die Türkei hat für die
islamischen Staaten daher keine Vorbildfunktion.
9. Der EU-Beitritt der Türkei könnte deren
Islamisierung fördern. Islamisten
in der Türkei sagen heute klar: Wir wollen, dass die Türkei in die EU
kommt, damit wir endlich den Kemalismus und das Kopftuchverbot in der Türkei
überwinden können. Der türkische
Außenminister Gül verkündete das im türkischen Fernsehen und meinte: „Wenn
wir EU-Mitglied werden, kann uns niemand mehr die Bildung islamistischer Parteien in der Türkei verbieten." Das
bedeutet: Der EU-Integrationsprozess könnte den alten Laizismus in der
Türkei, die Trennung von Staat und Religion, infrage stellen. Die Türkei würde
dann mithilfe der EU eine islamische Republik werden.
10. Konfliktträchtige
Außengrenzen. Die EU würde mit dem Beitritt der Türkei zum Nachbarn von
Staaten mit einem großen Potential gewaltbereiter Extremisten. Viele tausend
Grenzkilometer müssten streng bewacht werden, um all die Menschen abzuhalten, die schon heute aus Asien, der
Arabischen Halbinsel und sogar aus Afrika über die Türkei nach Europa
wollen. Darüber hinaus beinhalten die Beziehungen der Türkei zu Nachbarstaaten
wie Georgien, Armenien, Iran, Irak, Syrien erhebliche Konfliktpotentiale. Zu
den drei letztgenannten insbesondere wegen deren großen kurdischen
Minderheiten. Dem Beauftragten für Strategische Studien im Verteidigungsministerium, Erich Reiter, zufolge,
ist „die Türkei durch die strategische Partnerschaft mit Israel in die
Nahost-Probleme direkt involviert und selbst Frontstaat zu den
Nahost-Krisenregionen. Damit würde die Union durch die Mitgliedschaft der
Türkei selbst ein Teil der Nahost-Probleme“ werden.
11. Es gibt
sinnvolle Alternativen. Die Türkei ist schon heute Mitglied im Militärbündnis
der Nato. Als assoziiertes Mitglied der EU könnten ihr weitere Vorzüge in der
Zollunion gewährt werden. Europa sollte die Türkei auf ihrem Weg in die Moderne
unterstützen, sich aber vor einem Beitrittsautomatismus hüten. Es muss möglich sein, mit einem Land gute Beziehungen zu
unterhalten, den Dialog mit ihm zu pflegen und Freund dieses Landes zu sein,
ohne dass dieses Land gleichzeitig ein Angebot zur Vollmitgliedschaft in
der EU erhält.
Die
Mehrheit der Menschen in Österreich will aus diesen Gründen keinen EU-Beitritt
der Türkei. Politiker, die patriotisch handeln wollen, müssen aber nach dem
Willen der Bürger handeln.
II. Die österreichische Bevölkerung bejaht die
Neutralität mit
überwältigender Mehrheit.
Auch bei den meisten Repräsentanten des Staates findet
die Neutralität Zustimmung - hier aber in überwältigender Mehrheit als
Lippenbekenntnis und zynisches Täuschungsmanöver. Einmal mehr schlägt sich hier
die Verachtung der Machthaber für den Souverän nieder. Denn die Frage der
Neutralität ist eine von Krieg und Frieden - für viele österreichische
Berufssoldaten, und nicht nur für sie, eine Frage auf Leben und Tod.
JA. „Die Neutralität ist eine Absage an
Kriegsbeteiligung, Stationierung ausländischer Truppen in Österreich und ein Bekenntnis zum friedliebenden Umgang mit
anderen Staaten. Das ist Verfassungsrecht, ein Bestandteil der
österreichischen Identität. Ich halte die Neutralität für unverzichtbar“,
bekundet Bundespräsident Heinz Fischer.
ABER: „...die Neutralität ist, wie jede historische
Errungenschaft, nicht von Entwicklungen unberührt
geblieben.“
Zur Demontage der Neutralität hat Fischer - vor seiner
Zeit als Bundespräsident - selbst beigetragen.
Beginnend beim EU-Beitritt, dem Beitritt zur NATO-"Partnerschaft für den Frieden" bis zu den Aufrüstungsbestrebungen
der EU und Schaffung einer Euro-Armee und der geplanten EU-Verfassung
gab es die volle Zustimmung der SPÖ und ihres Spitzenfunktionärs
Fischer. Noch als Präsidentschaftskandidat plädierte er für den „Aufbau einer
gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik“, was mit der
Neutralität kaum in Einklang zu bringen ist.
JA. „Der Kern der Neutralität
besteht aus dem Bekenntnis, dass wir an keinen Kriegen teilnehmen wollen, dass wir keine Stationierung
fremder Truppen in Österreich dulden und dass wir nicht Teil eines
Militärbündnisses sein wollen." Diese drei Kernelemente der Neutralität
„haben nach wie vor absolute Gültigkeit“, tönt Gusenbauer. Und weiter: "
Die Neutralität hat Österreich vor militärischen Abenteuern irgendwelcher Art
bewahrt. Sie gibt den Österreichern und Österreicherinnen Sicherheit - und zwar
die Sicherheit, dass die Entscheidung, ob
Österreicher in bewaffneten Einsätzen im Ausland eingesetzt werden, allein in
Österreich getroffen werden.“
ABER: Während Gusenbauer versucht, die
Neutralitätslüge der SPÖ noch mit einem Feigenblättchen zu bedecken, haben es
andere SPÖ-Politiker längst abgelegt. Entsprechend unverschämt spricht sich der
SPÖ-Fraktionschef im EU-Parlament Hannes Swoboda für die Beteiligung
Österreichs an einer gemeinsamen EU-Militärunion aus. SPÖ-Europasprecher Caspar
Einem bekennt sich ausdrücklich zur Entwicklung einer Euro-Armee und zur
Beistandspflicht. Und Josef Cap, Klubobmann der SPÖ im Parlament, befürwortet
eine Mitgliedschaft Österreichs in der NATO.
JA. „Die Neutralität unseres Landes hat sich zu einem
wichtigen Element für das Selbstverständnis Österreichs und seine Rolle in der
Staatengemeinschaft entwickelt. Der Kern dieser Neutralität bleibt: Österreich
nimmt an keinen Kriegen teil, schließt die Stationierung fremder Truppen auf
österreichischem Staatsgebiet aus und tritt Militärbündnissen nicht bei. Die
Neutralität ist bis heute in der Bevölkerung und der Politik breit abgestützter
Bestandteil unserer Verfassungsordnung und Identität“, sagt Bundeskanzler
Schüssel und verspricht, dass ein „Kern der Neutralität“ immer verbleiben
werde.
ABER: Schüssel sagt auch, dass die Neutralität nur
noch eine „alte Schablone“ sei, dass sie in der „komplexen Wirklichkeit des 21.
Jahrhunderts“ keinen Platz mehr habe, dass sie höchstens noch anderen
Antiquiertheiten wie der Mozartkugel oder den Lipizzanern ebenbürtig sein
könne. Genau das meint er, wenn er in Brüssel über die österreichische
Neutralität spricht. Wie klein der Kern des Schüsselschen Neutralitätsbegriffs
sein kann, erläutert Außenministerin Ursula Plassnik: „Wir sind heute auch
Teilhaber der europäischen Solidarität. Ein gemeinsames, geeintes, starkes
Europa ist unsere Vision für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.“ Weniger
verschlüsselt als Plassnik verrät ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer, was die
ÖVP in Wirklichkeit von der Neutralität hält: „Die Neutralität löst sich mit
der Zeit ohnedies selbst auf... weil wir Rechte an die EU abtreten“.
In diesem Ungeist beschloss der Nationalrat am 18.
Juni 1998 - zusammen mit der Ratifizierung des EU-Vertrages von Amsterdam - mit
den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Artikel 23f B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz). Er
ist - zusammen mit dem EU-Vertrag von Amsterdam - am 1. Mai 1999 in Kraft
getreten.
Er lautet:
Artikel 23f
B-VG
(Bundes-Verfassungsgesetz)
(1)
Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische
Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung
an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses
Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem
oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig
eingestellt werden. Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer
gemeinsamen Verteidigung der Europäischen Union sowie zu einer Integration der
Westeuropäischen Union in die Europäische Union bedürfen der Beschlussfassung
des Nationalrates und des Bundesrates in sinngemäßer Anwendung des Art. 44 Abs.
1 und 2.
(3)
Bei Beschlüssen betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei
der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen sowie bei
Beschlüssen gemäß Art. 17 des Vertrages über die Europäische Union in der
Fassung des Vertrages von Nizza betreffend
die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und die engeren
institutionellen Beziehungen zur Westeuropäischen Union ist das Stimmrecht im
Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten auszuüben.
(4)
Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss
eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen
Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es
diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder
einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens
bedarf.
Der Artikel 23f B-VG verknüpft die österreichische
Sicherheitspolitik unmittelbar mit jener der
EU, so wie sie aktuell im EU-Vertrag von Nizza fundiert ist.
Durch diese Kriegsermächtigung kann Österreich von
Brüssel weltweit in Kriege gezogen werden. Damit wird der Kern der Neutralität,
die völkerrechtliche Verpflichtung - sich an keinen Kriegen zu beteiligen -
beseitigt.
· Es
finden sich keine geografischen Einschränkungen (z. B. Verteidigung des EU- Territoriums) und
· keine
politischen Voraussetzungen (z. B. Legitimierung durch die UNO oder OSZE).
Bundeskanzler und Außenministerin entscheiden über die
Beteiligung Österreichs an EU- Kriegen alleine (bei nachträglicher Einbindung
des Parlaments).
Bereits in den Erläuterungen zum Artikel 23f B-VG wird
darauf hingewiesen, dass auch an Kampfeinsätze
unter Bruch des Völkerrechts gedacht wird:
„Mit dieser Änderung ist klargestellt, dass
Österreich nicht nur an Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages - insbesondere was die Verhängung
von Wirtschaftsembargos betrifft - teilnehmen kann, sondern vollumfänglich auch
an den durch den Vertrag von Amsterdam in den EU-Vertrag (Art. 17 Abs. 2) neu
eingeführten sog. Petersberg-Aufgaben. In Entsprechung des Vertrages von
Amsterdam gilt dies auch für den Fall, dass eine solche Maßnahme nicht in
Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
ergriffen wird
(Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen)“ (aus den Erläuterungen zum Artikel 23f B-VG:
http://www1.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/A/texte/007/A0079l_.html).
Im Besonderen bezweckt dieses Volksbegehren daher die
Aufhebung des neutralitätswidrigen Artikels 23f B-VG.
Im Allgemeinen bezweckt es, die falschen
Neutralitätsbekenner beim Wort zu nehmen und sie dazu zu zwingen, zu ihrem Wort
zu stehen.
Die Beschwörung der Neutralität darf nicht länger ein
unverbindliches Lippenbekenntnis, ein frecher
Meineid oder der Sand sein, den die herrschende Politklasse der Bevölkerung in
die Augen streut, während sie in Brüssel die Voraussetzungen dafür
schafft, dass Österreicher in Kriege der EU marschieren.
Die Dramatik der Entwicklung
zeigt sich nicht zuletzt daran, dass österreichische Berufssoldaten in Hinkunft auch gegen ihren Willen zur
Teilnahme an Kampfhandlungen gezwungen
werden sollen, die nicht den Schutz der österreichischen Grenzen betreffen.
III. Die EU-Verfassung drückt
demokratische Standards. Sie ist ein Anschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der europäischen Nationen und
die österreichische Souveränität.
Die österreichische Bevölkerung lehnt dieses Machwerk der Eurokraten und
ihrer Erfüllungsgehilfen ab.
Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und
Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten den Vertrag über eine Verfassung für Europa in Rom
unterzeichnet mit dem Ziel, diese am 1. November 2006,
nach zahlreichen nationalen Ratifizierungsverfahren, in Kraft treten zu lassen.
Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen
Vertrag, der nur dann in Kraft treten kann, wenn ihn alle Mitglieder der
Europäischen Union unterzeichnen.
Am 11. Dezember 2000 beschlossen
die Staats- und Regierungschefs in Nizza einen Vertrag, der der EU-Verfassung
vorausging. In diesem sollte die Handlungsfähigkeit der EU nach der
Osterweiterung gewährleistet werden, er wurde aber als unzureichend empfunden.
Es folgten die Erklärung von Laeken beim Brüsseler Gipfel, wo man ein
demokratischeres, bürgernäheres und
arbeitsfähigeres Europa wollte. Damals wurde zum ersten Mal eine EU- Verfassung
angedacht.
19. Juni 2003 wird am EU-Gipfel in
Thessaloniki von Giscard d' Estaing der diesbezügliche Verfassungsentwurf vorgestellt.
Am 27. Oktober 2004 wurde
sogar eine Resolution im österreichischen
Parlament eingebracht, die Kritik an der EU-Verfassung übt und letztlich eine
Volksabstimmung verlangt.
In dieser Resolution wurde darauf hingewiesen, dass
die EU-Mitgliedstaaten zu ständiger Aufrüstung, zur Etablierung eines
Rüstungsamtes verpflichtet werden, das die Aufrüstung überwachen und ankurbeln
soll. Weiters ermächtige diese Verfassung den EU-Ministerrat, weltweit Kriege
zu führen, ein militärisches Kerneuropa zu bilden. Beides ist mit der
Neutralität unvereinbar. Nicht zuletzt würde es zur Förderung der Atomenergie
durch die Bekräftigung des EURATOM-Vertrages
kommen.
Diese Resolution wurde ignoriert, das
„Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung
für Europa" im Nationalrat und im Bundesrat im Mai 2005 abgesegnet.
Die EU-Verfassung muss aber von allen nationalen
Parlamenten bzw. der Bevölkerung abgesegnet werden, soll sie 2006 tatsächlich
in Kraft treten.
Frankreich hat durch ein eindeutiges Votum am 29. Mai
2005 seine Zustimmung verweigert. Dennoch soll das Ratifizierungsverfahren in
den anderen EU-Mitgliedsstaaten fortgesetzt werden. Die Vorschläge gehen von
einer europaweiten Abstimmung über die EU-Verfassung bis hin zu wiederholten Abstimmungen, bis das gewünschte Ergebnis,
nämlich die Zustimmung, erreicht wird.
Für Österreich ist die EU-Verfassung besonders
bedenklich, weil zahlreiche Inhalte der nationalen
Grundordnung widersprechen. Jeglichem Recht aus der EU würde Vorrang vor nationalem
Recht eingeräumt, Grundgesetze, Grundprinzipien entwertet und ausgehöhlt
werden.
In Deutschland versuchten Teile der CSU, wie Peter
Gauweiler, das Zustimmungsgesetz wegen
Verfassungswidrigkeit anzufechten. In Frankreich und in den Niederlanden wurde
der EU-Verfassung durch das Volk eine Abfuhr erteilt. In Großbritannien
und den skandinavischen Ländern schlägt diesem Machwerk eine große Skepsis
entgegen.
Wiederum, wie auch bei dem Beitritt zur EU, der
Einführung des Euro und anderen Referenden, wird von der EU Hand in Hand mit
der österreichischen Regierung mit Schwarzmalerei
gearbeitet. Den Kritikern einer EU-Verfassung wirft man vor, sie wollen die europäische
Idee opfern, letztlich über das Scheitern der erweiterten Union ein Kerneuropa
verursachen, das die EU-Osterweiterung de facto wieder rückgängig macht. Das
darf aber nicht über die im Antrag angeführten Anschläge auf Österreich und
seine Eigenständigkeit hinwegtäuschen, denn diese Punkte wurden und werden
absichtlich ausgeblendet.
Auch die Vorgangsweise in der Vergangenheit war mehr
als unglücklich. Zuerst hätte man seitens der Regierung verhandeln müssen,
immer auch mit der Option, die Einstimmigkeit ginge sonst verloren und
Sonderregelungen wären möglich. Statt dessen spricht Kanzler Schüssel
unkritisch vom 2. Staatsvertrag, der gerade der Intension des ersten aus 1955 entgegen läuft. Das freie und unabhängige
Österreich aus dem Staatsvertrag zur Wiederherstellung eines
unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl Nr. 152/1955 wird dadurch
erst recht zu Grabe getragen.
Was der Vertrag von Nizza, der
Vertrag von Amsterdam auf dem militärischen Sektor vorbereitet haben wird nun durch die EU-Verfassung
abgesegnet.
Viel schwerer aber wiegt die Verletzung des
Neutralitätsgesetzes, des Bundesverfassungsgesetzes
vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
Dort heißt es im Art. 1. Abs. 1: „Zum Zwecke der
dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit
nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt
Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird
diese mit allem ihm zu Gebote
stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen". Und im Abs. 2 heißt
es verkürzt: „ ...zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen
militärischen Bündnissen beitreten ...“.
Das heißt, die EU-Verfassung ist
ein verfassungswidriger Staatsvertrag, weil in dieser neben anderen
Fragwürdigkeiten weitgehende militärische Möglichkeiten eingeräumt werden (Art
I -41, S
11).
Grundsätzlich hätte dies schon im Zuge der
Verhandlungen ausgeräumt werden müssen, wurde
aber von der Regierung verabsäumt. Man hätte wie bei den Iren im Hinblick auf
den Vertrag von Nizza, den sie ursprünglich ablehnten, oder bei den Dänen, die
ein „opting out“ bei der Übernahme
des Euros erhielten ohne aus dem EU-Zug auszusteigen, eine Sonderregelung für Österreich finden müssen.
Aber auch diesmal wurden die Interessen Österreichs
preisgegeben - auf Kosten der österreichischen Bundesverfassung und der
Menschen in unserem Land.
Das wollen wir nicht länger hinnehmen.
Getreu den Gründungsvätern der
Republik kommen Sinn und Zweck dieses Volksbegehrens in seinem Namen und seiner Devise zum Ausdruck:
„Österreich, bleib' frei!“.
Möge dieser Ruf - trotz der um
sich greifenden Politikverdrossenheit und der wachsenden Kapitulation vieler vor der Arroganz und
der Willkür der Machthaber - von den Menschen gehört werden und jenes Echo
finden, das unsere wunderbare Heimat verdient.
2.
Als
Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des
Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:
|
Vor-
und Familienname |
Beruf |
Adresse |
Bevollmächtigte(r) |
BPO KO LAbg. |
Klubobmann |
Keinergasse 10/15, 1030 Wien |
1. Stellvertreter(in) |
LPO LAbg. Franz Schwager |
Angestellter |
Radlach 25, 9754 Steinfeld |
2. Stellvertreter(in) |
LPO NAbg. Barbara Rosenkranz |
Hausfrau |
Kirchenplatz 2, 2111 Rückersdorf |
3. Stellvertreter(in) |
Dr. Gerhard Kurzmann |
Magistratsbeamter |
Grillparzer Str. 49, 8010 Graz |
4. Stellvertreter(in) |
LPO Lutz Weinzinger |
Steuerberater |
Pramhöhe 18, 4780 Schärding |
3.
Im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung Nr. 65 vom
Dienstag, 4. April 2006 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis
der Eintragungen erschienen:
Bundeswahlbehörde
Zl.
BMI-WA1120/0050-III/6/2006
Volksbegehren
„Österreich bleib frei!“
Gemäß § 16
des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2003, hat die Bundeswahlbehörde in
ihrer Sitzung vom 31. März 2006 aufgrund der Berichte der
Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Österreich
bleib frei!“ ermittelt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl
der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung
in % |
|
|
Burgenland |
220.914 |
8.772 |
3,97 |
|
|
Kärnten |
427.741 |
8.164 |
1,91 |
|
|
Niederösterreich |
1,194.213 |
56.314 |
4,72 |
|
|
Oberösterreich |
1,033.823 |
55.444 |
5,36 |
|
|
Salzburg |
369.954 |
17.482 |
4,73 |
|
|
Steiermark |
931.371 |
28.988 |
3,11 |
|
|
Tirol |
495.931 |
15.992 |
3,22 |
|
|
Vorarlberg |
245.763 |
8.492 |
3,46 |
|
|
Wien |
1,116.502 |
58.633 |
5,25 |
|
|
Österreich |
6,036.212 |
258.281 |
4,28 |
|
Da somit mehr als
100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind,
hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des
Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Wien, am
31. März 2006 303526
Der Stellvertreter
der Bundeswahlleiterin:
SC Dr. Vogl
4.
Ergebnis
inklusive Unterstützungserklärungen
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen
+
gültige Eintragungen |
Stimmbeteiligung
inklusive Unterstüzungs-erklärungen |
gültige Unterstützungserklärungen |
gültige
Eintragungen |
ungültige
Eintragun-gen |
Burgenland |
220.914 |
8.772 |
3,97% |
820 |
7.952 |
29 |
Kärnten |
427.741 |
8.164 |
1,91% |
402 |
7.762 |
25 |
Niederösterreich |
1.194.213 |
56.314 |
4,72% |
1.100 |
55.214 |
121 |
Oberösterreich |
1.033.823 |
55.444 |
5,36% |
1.250 |
54.194 |
87 |
Salzburg |
369.954 |
17.482 |
4,73% |
492 |
16.990 |
13 |
Steiermark |
931.371 |
28.988 |
3,11% |
1.259 |
27.729 |
77 |
Tirol |
495.931 |
15.992 |
3,22% |
515 |
15.477 |
24 |
Vorarlberg |
245.763 |
8.492 |
3,46% |
318 |
8.174 |
48 |
Wien |
1.116.502 |
58.633 |
5,25% |
2.529 |
56.104 |
31 |
Österreich |
6.036.212 |
258.281 |
4,28% |
8.685 |
249.596 |
455 |