1453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die
Regierungsvorlage (1419 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird
Das
Versorgungssicherungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 380/1992, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 836/1995, BGBl. Nr. 790/1996, BGBl. I Nr. 176/1998,
BGBl. I Nr. 148/2001
und BGBl. I Nr. 151/2004 tritt mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft,
falls es nicht weiter verlängert wird. Wenn auch Österreich als Mitglied der
Europäischen Union am grenzenlosen Binnenmarkt teilnimmt und vordergründig
Gedanken einer Nichtverlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes wegen eines
erleichterten Marktzutritts aufkommen können, so ist darauf hinzuweisen - in
Konnex zu Energielenkungsgesetz und Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, für
deren Aufrechterhaltung zum Teil internationale Verpflichtungen bestehen - dass
Versorgungsschwierigkeiten und Verknappungserscheinungen aus politischen,
wirtschaftlichen und anderen Gründen nie ausgeschlossen werden können.
Sanktionen, Boykottmaßnahmen, Streiks, Naturgewalten, Katastrophen und Kriege,
die zu Krisen führen können, treten in der Regel unerwartet und rasch ein (zB
Reaktorkatastrophe-Tschernobyl, Irak-Krieg, Stromkrise in Kalifornien,
Pandemien). Das Versorgungssicherungsgesetz schafft zudem die Grundlage für die
Umsetzung allfälliger von der Europäischen Union beschlossenen
Lenkungsmaßnahmen (vor allem aufgrund von Art. 100 EGV). Es muss daher ein
gesetzliches Instrumentarium vorhanden bleiben, um von staatlicher Seite
schnell und effizient auf Krisen reagieren zu können. Ziel dieses Gesetzes ist
daher die Aufrechterhaltung einer hohen und überlebensnotwendigen
Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei drohenden oder bei bereits
eingetretenen schweren Marktstörungen.
Der
Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete
Dkfm. Dr. Hannes Bauer.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf (1419 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung
erteilen.
Wien,
2006-05-09
Karlheinz Kopf Dr. Reinhold
Mitterlehner
Berichterstatter Obmann