1453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1419 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

Das Versorgungssicherungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 380/1992, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 836/1995, BGBl. Nr. 790/1996, BGBl. I Nr. 176/1998, BGBl. I Nr. 148/2001 und BGBl. I Nr. 151/2004 tritt mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft, falls es nicht weiter verlängert wird. Wenn auch Österreich als Mitglied der Europäischen Union am grenzenlosen Binnenmarkt teilnimmt und vordergründig Gedanken einer Nichtverlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes wegen eines erleichterten Marktzutritts aufkommen können, so ist darauf hinzuweisen - in Konnex zu Energielenkungsgesetz und Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, für deren Aufrechterhaltung zum Teil internationale Verpflichtungen bestehen - dass Versorgungsschwierigkeiten und Verknappungserscheinungen aus politischen, wirtschaftlichen und anderen Gründen nie ausgeschlossen werden können. Sanktionen, Boykottmaßnahmen, Streiks, Naturgewalten, Katastrophen und Kriege, die zu Krisen führen können, treten in der Regel unerwartet und rasch ein (zB Reaktorkatastrophe-Tschernobyl, Irak-Krieg, Stromkrise in Kalifornien, Pandemien). Das Versorgungssicherungsgesetz schafft zudem die Grundlage für die Umsetzung allfälliger von der Europäischen Union beschlossenen Lenkungsmaßnahmen (vor allem aufgrund von Art. 100 EGV). Es muss daher ein gesetzliches Instrumentarium vorhanden bleiben, um von staatlicher Seite schnell und effizient auf Krisen reagieren zu können. Ziel dieses Gesetzes ist daher die Aufrechterhaltung einer hohen und überlebensnotwendigen Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei drohenden oder bei bereits eingetretenen schweren Marktstörungen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Dkfm. Dr. Hannes Bauer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1419 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006-05-09

Karlheinz Kopf Dr. Reinhold Mitterlehner

       Berichterstatter                  Obmann